Die Stadt ist gut beraten, die gesetzlichen Möglichkeiten zur Residenzpflicht bei Flüchtlingen nicht rückwirkend anzuwenden. Den Kommunen, die dies in aller Härte umsetzen, drohen mit Sicherheit Widersprüche und Rechtsverfahren. In einem Rechtsstaat ist auch per se schwer vermittelbar, dass eine zuvor gültige Regelung rückwirkend wieder aufgehoben wird. Und wenn überhaupt müssten für die verstrichene Zeit zumindest Ausnahmeregelungen festgesetzt werden. Im Sinne der Städte muss hier eindeutig rechtskonform nachgebessert werden. NRW will dies bis Ende 2016 rechtsfest regeln. So lang sollte gelten: Keine Rückwirkung!