Gladbeck. . Gangster Hans-Jürgen Rösner wollte den Film verhindern. Gericht sieht Meinungsfreiheit allerdings als wichtiger als seine Persönlichkeitsrechte an.

Das Landgericht Aachen hält den geplanten ARD-Film über das Geiseldrama von Gladbeck für rechtlich zulässig.

Die zuständige Kammer wies einen Prozesskostenhilfeantrag des Geiselgangsters Hans-Jürgen Rösner zurück, wie ein Gerichtssprecher Donnerstag dem Evangelischen Pressedienst (epd) sagte. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die von Rösner angestrebte einstweilige Verfügung keine Erfolgsaussichten habe.

Prozesskostenhilfe gibt es nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten

Durch den Film würden zwar seine Persönlichkeitsrechte berührt, doch diese hätten hinter der Meinungs- und Rundfunkfreiheit zurückzustehen. Über den Weg der Prozesskostenhilfe hatte Rösner seinen Antrag auf einstweilige Verfügung gegen die Berliner Produktionsfirma Ziegler TV finanziell absichern wollen.

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Die Hilfe kann von einkommensschwachen Personen beantragt werden, wird aber nur bei hinreichenden Erfolgsaussichten gewährt. Gegen den ablehnenden Beschluss des Landgerichts Aachen ist Beschwerde beim Oberlandesgericht Köln möglich.

Die Produzentin Regina Ziegler plant im Auftrag der ARD ein zweiteiliges Doku-Drama über die Geiselnahme von Gladbeck aus der Opferperspektive. Die Dreharbeiten zu den Vorfällen aus dem Jahr 1988 sollen in diesem Sommer beginnen. Rösners Anwalt Rainer Dietz argumentierte, die geplante Verfilmung gefährde eine mögliche Wiedereingliederung seines Mandanten in die Gesellschaft.

Täter seien Personen der Zeitgeschichte, vergleichbar mit den RAF-Terroristen

Der Anwalt von Ziegler TV, Christian Schertz, verwies darauf, dass es sich bei dem Geiseldrama um eines der spektakulärsten Verbrechen der deutschen Nachkriegsgeschichte handele. Die Täter seien bis heute im wahrsten Sinne des Wortes Personen der Zeitgeschichte und müssten daher grundsätzlich eine filmische Darstellung der Tat hinnehmen, vergleichbar mit den Terroristen der RAF.

Rösner hatte 1988 mit seinem Komplizen Dieter Degowski eine Bank in Gladbeck überfallen. Bei der anschließenden Flucht durch Deutschland und die Niederlande kamen zwei Geiseln und ein Polizist ums Leben. Rösner und Degowski wurden 1991 zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Rösner sitzt derzeit in der Justizvollzugsanstalt Aachen.