Gladbeck. Am 1. April 1885 erhielt Gladbeck den Status „Amt“ als unterste kommunale Selbstverwaltung. Heinrich Korte wurde Amtmann. Erstes Amtshaus entstand.

Gladbeck hat am heutigen 1. April so etwas wie einen runden, hohen Geburtstag: Vor genau 130 Jahren wurde die Gemeinde zum Amt erhoben. Am 1. April 1885 wurde die entsprechende Verordnung der königlich-preußischen Regierung umgesetzt und Amtmann Heinrich Korte nahm seine Arbeit auf. Gladbeck zählte zu diesem Zeitpunkt 4435 Bewohner.

Schon im März 1883 hatten die Gemeindemitglieder den entsprechenden Antrag gestellt. Gladbeck hatte längst seine dörflichen Strukturen verändert, vor den Toren des Dorfes war bereits seit einigen Jahren die erste Zeche Graf Moltke in Betrieb. Die Gemeindeverordneten meinten daher, Gladbeck könne angesichts zu erwartender steigender Steuern und weiteren Zuzugs die Geschicke selbst in die Hand nehmen. Die Provinzialregierung gab sich aber zunächst zurückhaltend, doch nach einer Intervention des Landrates wurde der Antrag am 3. Oktober 1884 genehmigt.

Bis dato gehörte Gladbeck zum Amt Buer mit Amtmann Felix Hölscher an der Spitze. Gladbeck wurde seit 1811 von Buer aus mitverwaltet, zunächst von der Mairie (Bürgermeisterei), dann vom Amt Buer. Das Kirchspiel Gladbeck, das zum Vest Recklinghausen gehörte, war aufgelöst worden – und damit die jahrhundertelange, mittelalterliche Gebietsstruktur. Schlimmer noch: Die Bauernschaften Ellinghorst, Rentfort und Zweckel wurden sogar zunächst der Mairie Kirchhellen zugeschlagen.

Heinrich Korte: Amtmann in Gladbeck von 1885 bis 1917.
Heinrich Korte: Amtmann in Gladbeck von 1885 bis 1917. © Archiv WAZ

Erst zehn Jahre später, 1821, wurde Gladbeck in seinen alten Kirchspielgrenzen wieder hergestellt, blieb aber von Buer aus verwaltet. Gefestigt wurden Gladbecks gemeindliche Strukturen dann 1823, als die erste Katasterkarte die alten Kirchspielgrenzen als Gemeindegrenzen festhielt. Gladbeck zählte in jenem Jahr 2367 Einwohner, die in 353 Häusern lebten. 1841 wurde Gladbeck nach der neuen preußischen Landgemeinde-Ordnung „gemeindeversammlungsfähige Gemeinde“. Es war eine erste kommunale Verfassung für Gladbeck mit der Wahl von Gemeindeverordneten einem Ortsvorsteher namens Rennebaum und zwei Stellvertretern (Aldieck und Lahove).

Von 1855 an bestimmte der buersche Amtmann Felix Hölscher in erster Linie die politischen Geschickte auch in Gladbeck. Als er 1883 starb, nahm man dies in Gladbeck zum Anlass, die kommunale Selbstständigkeit zu fordern und wurde dann tatsächlich am 1. April 1885 „Amt“ – Ämter waren die unterste Instanz der kommunalen Selbstverwaltung. Gladbecks erster Amtmann Korte war zuvor lange Hölschers Mitarbeiter in Buer gewesen (Amtssekretär). Noch 1885 baute die Gemeinde ein Amtshaus – am Übergang von Hoch- und Bottroper Straße (das wäre heute genau zwischen Rathaus und leer stehendem Hertiehaus). Das Haus bot Wohn- und Büroräume (auch für einen Gehilfen und einen Polizisten). Korte war bis 1917 Amtmann und begleitete Gladbecks explosionsartige Entwicklung zur jungen Stadt.