Gladbeck/Essen. Kim Jung ist wieder frei. Das Landgericht Essen entließ den wegen Raubes verurteilten Ex-Polizisten vorzeitig aus dem Gefängnis.
Nachtragend ist die Essener Justiz offenbar nicht. In diesen Tagen ließ sie den wegen Raubes verurteilten Ex-Polizisten Kim Jung wieder frei. Der 33-Jährige hatte am 24. Juli 2008 den Dursty-Getränkemarkt an der Bottroper Straße überfallen und war deshalb zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden.
Wie Staatsanwältin Birgit Jürgens, Sprecherin der Essener Strafverfolgungsbehörde, am Freitag bestätigte, kam er nach zwei Drittel der Strafe wieder auf freien Fuß. Der Rest seiner Haft wurde ihm zur Bewährung ausgesetzt. Ungewöhnlich ist die Entscheidung des Landgerichtes, weil Kim Jung bis heute seine Täterschaft bestreitet. Auf seiner Internet-Seite „Gerechtigkeit für Kim“ wirft er der XVI. Strafkammer am Landgericht Essen, die ihn verurteilt hatte, sogar schwere Fehler vor, die aus seiner Sicht an Willkür grenzen.
Bei den zuständigen Gerichten hatte er keinen Erfolg. Der Bundesgerichtshof bestätigte seine Verurteilung. Erst im Oktober wies auch das Landgericht Dortmund seinen Antrag auf Wiederaufnahme ab, weil es keine neuen Beweise sah, die für seine Unschuld gesprochen hätten.
Offenbar gab es aber ein Gutachten, das ihm eine günstige Prognose für die Zukunft bescheinigte. Es sei davon auszugehen, dass er sich künftig straffrei verhalte, hieß es dort. Offiziell bestätigen wollte das Landgericht Essen die Informationen dieser Zeitung aber nicht.
Kim Jung hatte sogar einmal den Raubüberfall gestanden. Beim Gladbecker Haftrichter gab er nach der Tat und beraten von seinem früheren Verteidiger zu, die Kassiererin des Getränkemarktes mit Reizgas besprüht und 80 Euro Bargeld erbeutet zu haben. Im Prozess vor dem Landgericht Essen zog er das Geständnis aber wieder zurück. Als schwuler Polizist, so hatte er damals behauptet, hätte er Angst vor dem Gefängnis gehabt. Deshalb sei er auf das Angebot des Richters eingegangen, dass er bei einem Geständnis von der Haft verschont werde. Der Richter hatte im Prozess allerdings gesagt, bei der Beweislage hätte er gar kein Geständnis gebraucht.