Gelsenkirchen.. Leser in Gelsenkirchen haben gefragt, warum zwischen einer Straftat und der Veröffentlichung eines Fahndungsfotos mitunter Wochen oder gar Monate vergehen. Persönlichkeitsrechte spielen dabei eine tragende Rolle.
Wie kommt es, haben unsere Leser gefragt, dass zwischen einer Straftat – zum Beispiel Scheckkartenmissbrauch – und der Veröffentlichung eines Fahndungsfotos mitunter Wochen oder gar Monate vergehen?
Zunächst kommt es auf die Dringlichkeit an: „Bei Kapitalverbrechen wie Mord oder wenn von einer akuten Eigen- und Fremdgefährdung, auszugehen ist, werden solche Bilder praktisch umgehend veröffentlicht“, erklärt Stefanie Dahremöller, Sprecherin der Gelsenkirchener Polizei. „Kleinere Delikte“ wie Benzindiebstahl oder Scheckkartenmissbrauch stehen daher zunächst mal hinten an.
Mildere Mittel müssen erst ausgeschöpft werden
Die Zeitschiene dehnt zudem ein weiterer Umstand: Die Persönlichkeitsrechte eines Täters werden höher eingestuft, als die Pflicht, eine Straftat aufzuklären. Erst wenn alle „milderen Mittel“ abgeschöpft sind, greifen Polizei und Justiz zu der repressiven Maßnahme. Heißt: Vorab ist allen verfügbaren Spuren nachzugehen, etwa Zeugen zu befragen oder Fingerabdrücke zu sichern, bevor „ein mit dem Fall betrauter Polizist bei der Staatsanwaltschaft einen Antrag auf Freigabe eines Fahndungsfotos stellt“. Die Entscheidung, nach Akteneinsicht und Prüfung, fällt dann ein Richter.
Das Prozedere ist mit viel Schriftverkehr verbunden, die teils umfangreichen Akten erhöhen den Zeitaufwand zusätzlich. Ähnlich sieht es aus, wenn die Polizei im Austausch mit einer betroffenen Bank oder einem Ölkonzern die Videodaten anfordert. Schnellschüsse, um im Branchenbild zu bleiben, dürfen Polizei und Justiz sich nicht leisten. Der Verdacht allein reicht nicht aus, um ein Bild eines vermeintlichen Täters zu veröffentlichen. Denn das Internet vergisst nie, einmal in die Welt gesetzt, würde eine solche Fahndung den Ruf des Betroffenen nachhaltig schädigen, die Existenz gefährden.
Eine Statistik, wie viele Anträge auf Freigabe eines Fahndungsbildes gestellt werden, führt „die Staatsanwaltschaft Essen nicht“, wie Oberstaatsanwältin Anette Milk sagt. „Sicher ist aber, dass die Zahl der Anträge stark gestiegen ist, weil die Überwachung per Kamera mittlerweile zum Standard gehört und für so gut wie jedermann erschwinglich ist.“