Gelsenkirchen.

Eine Diskussion, ob die Einführung des Gemeinsamen Lernens sinnvoll ist und nicht doch besser auf die lange Bank geschoben wird, ist müßig. Deutschland, und somit auch NRW, muss handeln, und zwar jetzt, das haben die Gerichte uns ins Aufgabenheft geschrieben. Von daher kann es nur darum gehen, wie diese Aufgabe so gestemmt werden kann, dass wirklich auch die Kinder davon profitieren. Die Kinder mit und die Kinder ohne besonderen Förderbedarf. Vergessen werden dürfen auch nicht die Lehrer, von denen sich viel zu viele unvorbereitet fühlen.

Es stimmt: Bund und Land haben zu spät mit den Vorbereitungen für das Gemeinsame Lernen begonnen. Aber sich jetzt mit Jammern darüber aufzuhalten, hilft keinem. Die Umsetzung braucht jetzt jede mögliche Unterstützung. Von allen Seiten.

Geringe Unterstützung durch Sonderpädagogen

Gerade die Landesregierung NRW investiert viel Geld in Bildung. Geld, das eigentlich gar nicht da ist. Allein wird sie die Kommunen finanziell nicht genug unterstützen können, der Bund muss trotz Kooperationsverbot hier mit einspringen. Was dem Land anzulasten ist, sind fehlende Vorgaben für die Umsetzung. Es gibt bei der maximalen Klassengröße nur Kann-Vorschriften, ebenso bei der Zahl der Förderschüler je Regelklasse. 29 Kinder, davon vier mit Förderbedarf in einer Klasse – das ist nicht gut, aber möglich. Die Mehrbelastung soll durch mehr Lehrerstunden ausgeglichen werden, kleinere Klassen sind keine Pflicht. Die Stadt hat da keine Handhabe.

Der Personalrat der Grundschullehrer in GE klagt in einer Resolution über zu geringe Unterstützung durch Sonderpädagogen und zu große Mehrbelastung, gerade in einer Stadt wie Gelsenkirchen mit vielen bildungsfernen Familien, Sprachproblemen und vielem mehr. Wenn aber die Lehrer überfordert werden, trifft das letztlich alle Kinder.

In Gelsenkirchen gelingt das Gemeinsame Lernen an vielen Stellen bereits gut, die Stadt selbst hat ihre Hausaufgaben gemacht. Aber damit alle profitieren können, muss noch viel geschehen. Es muss auch die „Lehrerreserve“, die sich von Zeitvertrag zu Zeitvertrag hangeln muss, fortgebildet werden. Und Kinder, die an einer Regelschule unterzugehen drohen, sollten auch künftig eine Förderschule besuchen können.