Gelsenkirchen. Die Städte Gelsenkirchen und Herten haben gemeinsam einen Antrag für die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Sperrbezirks an die Bezirksregierung Münster gestellt. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag legt die Stadt Gelsenkirchen dem Hauptausschuss am 11. September vor.
Die Städte Gelsenkirchen und Herten haben gemeinsam einen Antrag für die Einrichtung eines zeitlich begrenzten Sperrbezirks an die Bezirksregierung Münster gestellt. Die temporäre Prostitutionszone ist Teil des städtischen Konzeptes und ist eine Art Zwischenstufe, an dessen Ende die Realisierung eines „abgegrenzten Kontaktbereiches“, auch Verrichtungsgelände genannt, steht.
Die Verordnung sieht vor, dass die Ausübung der Straßenprostitution in den nicht schon von Sperrbezirksverordnungen betroffenen Bereichen während der Sommerzeit von 6 bis 22 Uhr und in der Winterzeit von 6 bis 20 verboten werden. Einen entsprechenden Beschlussvorschlag legt die Stadt Gelsenkirchen dem Haupt-, Finanz-, Beteiligungs- und Personalausschuss am 11. September vor. Danach geht der Antrag zur Entscheidung an die Bezirksregierung Münster. Wie von der Verwaltung zu erfahren war, „gibt es Signale, dass der Antrag positiv bescheiden wird“, sagte Stadtsprecher Martin Schulmann.
Bisherige Maßnahmen ohne Erfolg
Die Stadt begründet die verschärfte Maßnahme damit, dass die bisher veranlassten Maßnahmen „die zunehmende Verschmutzung der Aufenthaltsorte der Prostituierten sowie aggressives Verhalten und auffälliges Werben gegenüber Passanten nicht nachhaltig eindämmen können“.
In der öffentlichen Diskussion steht die Prostitution an der Münsterstraße (die Stadtgrenze Gelsenkirchen-Herten), an der Adenauerallee und an der Bickernstraße.