Gelsenkirchen. . Gegen den 61-Jährigen, der am Samstag in Gelsenkirchen-Ückendorf seine Ex-Freundin niedergeschossen haben soll, ist Haftbefehl wegen versuchten Mordes erlassen worden. Vor der Festnahme hat er sich selbst verletzt, kommt daher zunächst ins Justizvollzugskrankenhaus. Zur Tat schweigt er.

Der 61-jährige Bochumer, der am Samstag kurz vor 23 Uhr seine Ex-Freundin in deren Wohnung an der Braunschweiger Straße in Ückendorf niedergeschossen haben soll, wird jetzt an das Justizvollzugskrankenhaus Fröndenberg überwiesen. Der Mann war nach einer umfangreichen, 20-stündigen Fahndung am Sonntagabend in seiner Wohnung an der Wilhelmstraße in Wattenscheid von der Polizei festgenommen worden.

Der Mann hatte sich laut Polizei bereits vor der Festnahme selbst Verletzungen zugeführt – welcher Art, ist unbekannt, aber es sollen keine Schussverletzungen sein – deshalb wurde er zunächst ins Krankenhaus überwiesen. Bei der Festnahme leistete der Mann, dessen Ex-Freundin die Beziehung vor Kurzem beendet haben soll, nach Polizeiangaben keinerlei Widerstand. Ein Untersuchungshaftbefehl wegen versuchten Mordes ist mittlerweile gegen ihn erlassen, nach dem Krankenhaus wird er daher in die Untersuchungshaft wechseln.

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Mordkommission ermittelt mit Sprengstoffspürhund

Bisher schweigt der Bochumer jedoch gegenüber der Polizei. Fest steht bereits, dass es sich bei der Waffe um eine illegale, nicht gemeldete handelt. Wo er sie versteckt hat, ist derzeit noch unklar. Warum genau die Situation an dem Abend so eskalierte, ist weiterhin unklar.

Die Mordkommission ermittelt indessen weiter, unter anderem mit einem Sprengstoffspürhund.

Die schwer verletzte 50-jährige Ückendorferin befindet sich weiter auf dem Weg der Besserung. Sie schwebt nicht mehr in Lebensgefahr.