Gelsenkirchen.

Für die Amtszeit 2014 bis 2018 werden Schöffinnen und Schöffen gesucht. Für den Gerichtsbezirk Gelsenkirchen-Buer haben sich zwar ausreichend viele Personen gemeldet, noch fehlen aber Ehrenamtler für den Gerichtsbezirk Gelsenkirchen. Voraussetzung ist, dass die Personen ihren Wohnsitz südlich des Rhein-Herne-Kanals haben.

Ob ein Angeklagter schuldig oder nicht schuldig ist, ob eine Gefängnisstrafe verhängt werden soll oder eine Bewährung möglich ist – darüber entscheiden tagtäglich an den Amts- und Landgerichten nicht nur ausgebildete Juristen, sondern auch ehrenamtliche Richter, die sogenannten Schöffen.

Wie die Berufsrichter

Sie wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie die Berufsrichter mit. Vorgesehen ist, dass die Schöffen nicht mehr als an zwölf Sitzungen teilnehmen sollen. Juristisches Fachwissen wird nicht erwartet, vielmehr verlangt das verantwortungsvolle Amt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils. Zudem sollte ein hohes Maß an Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Objektivität und Unvoreingenommenheit sowie eine besondere Erfahrung in der Jugenderziehung vorhanden sein.

Das Amt der Schöffin und des Schöffen kann nach Maßgabe des Gerichtsverfassungsgesetzes nur von Deutschen versehen werden. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren schwebt, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann oder entsprechend verurteilt wurden, dürfen beispielsweise nicht zu dem Amt berufen werden.

Kurzes Anschreiben genügt

Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist ein kurzes Anschreiben erforderlich mit Namen, abweichendem Geburtsnamen, Vornamen, Geburtsort, Geburtstag, Beruf, Anschrift mit PLZ, Ort, Straße und Hausnummer. Personen, die an dem Amt einer Schöffin bzw. eines Schöffen interessiert sind, können sich an das Referat 2 - Rat und Verwaltung -, Postfach, 45875 Gelsenkirchen, 1 69-20 94, wenden. Entsprechende Informationen können auch im Internet unter www.schoeffenwahl.de oder www.justiz.nrw.de eingesehen werden.