Gelsenkirchen. .

Am Sonntag, 26. August, startet das Festival Orgel-Klang-Welten in Gelsenkirchen in eine neue Runde: Die Eröffnung gestaltet der Organist Claudius Stevens ab 18 Uhr in der Altstadtkirche am Heinrich-König-Platz an der Schuke-Orgel mit „Klingenden Bildern“.

Der Gelsenkirchener hat für sein Konzert Kompositionen herausgesucht, die Bilder vor den Augen der Zuhörer entstehen lassen. Ein besonderer Höhepunkt soll dabei die Orgelfassung der „Planeten“ von Gustav Holst werden. Zudem stehen Werke von Olivier Messiaen, Henri Mulet, Louis Vierne auf dem Programm – die französischen Komponisten haben sich einen Namen damit geschaffen, mit ihren Tönen zu malen.

Nach einer Unterbrechung wegen der Gelsenkirchener Jazztage am ersten Septemberwochenende (die WAZ berichtete) wird die Reihe der Orgel-Klang-Welten erst am Sonntag, 9. September, fortgesetzt. Dann wird die Organistin Ekaterina Kofanova aus Weißrussland in Kooperation mit dem Orgelfestival Ruhr einen Nachmittag den „Giganten“ der Orgelmusik widmen.

Ausgesucht hat die vielfache Preisträgerin bedeutender Musikwettbewerbe für ihr Gastspiel in Gelsenkirchen Werke von Dieterich Buxtehude, Johann Sebastian Bach, August Gottfried Ritter, Max Reger und Guy Bovet. Auch ihr Konzert beginnt um 18 Uhr.

Orgelwerke von Bach, Buxtehude und Bruhns

Genau eine Woche später, am Sonntag, 16. September, gestaltet der Kantor der Altstadtkirche, Jens-Martin Ludwig, das Abschlusskonzert der diesjährigen Orgel-Klang-Welten. Im Mittelpunkt stehen dabei Kompositionen von drei wichtigen Vertretern der Barockmusik: Dieterich Buxtehude, Johann Sebastian Bach und Nicolaus Bruhns.

Alle drei Konzerte finden in der Altstadtkirche an der 2002 erbauten Schuke-Orgel statt, die in diesem Jahr ihren 10. Geburtstag feiert. Im Vorfeld gibt es jeweils ab 17.45 Uhr Einblicke in das Programm und Hintergrundinformationen zu den Komponisten. Eintrittskarten gibt es an der Abendkasse oder im Vorverkauf im I-Punkt (im Turm der Altstadtkirche) und im Gemeindebüro an der Schonnebecker Straße 23.