Gelsenkirchen. . Für acht Jahre schickte das Essener Landgericht einen Gelsenkirchener wegen schweren Raubes ins Gefängnis. Mit zwei weiteren Männern war der 45 Jahre alte Angeklagte in die Wohnung einer alten Bekannten eingedrungen, hatte Geld und Schmuck geraubt.
Gemeinsam mit zwei weiteren Männern war der 45-Jährige am 8. November 2011 maskiert und bewaffnet in die Wohnung einer alten Bekannten (44) an der Schwanenstraße eingedrungen und hatte rund 6500 Euro Bargeld sowie Schmuck im Wert von 10.000 Euro geraubt. Die Kammer folgte dem Antrag von Oberstaatsanwältin Sabine Vollmer. Verteidiger Dr. Matthias Rahmlow hatte Freispruch beantragt.
Von einem „ziemlich perfiden Verbrechen“ spricht die Vorsitzende Richterin der VI. Strafkammer, Jutta Wendrich-Rosch im Urteil. Der Angeklagte sei mit acht Jahren „gut weggekommen“, sagt sie. Besonders übel nimmt die Kammer, dass er eine Frau in deren Wohnung überfallen und die Beziehung zum Opfer ausgenutzt hat und damit „ das Vertrauen einer befreundeten Familie tief enttäuschte.“
Der Angeklagte bestritt die Tat. Doch das Gericht glaubte ihm nicht. Es hatte „keinen Zweifel“, dass er Anführer und Ideengeber des Raubes war, und dass er die Waffe zur Verfügung stellte. Nicht zuletzt durch anonyme Hinweise war die Polizei den Männern auf die Spur gekommen.
Mittäter belasteten Angeklagten
Zwei Mittäter belasteten den 45-Jährigen. Bei ihm wurde außerdem Schmuck aus der Beute gefunden. Er war beim Überfall nach Überzeugung der Kammer gleich ins Schlafzimmer der 44-Jährigen gegangen, da er dort Geld und Schmuck vermutete. Unter dem Eindruck der auf sie gerichteten Waffe, die ein Mittäter ihr vorhielt, führte die Frau die Räuber in die Küche, wo Geld und Schmuck in einer Kassette unter der Herdplatte versteckt war.
Todesangst hatte sie damals, schilderte die Zeugin bei ihrer Aussage am ersten Prozesstag. Noch heute leidet sie unter den Folgen des Überfalls.
Verteidiger Rahmlow geht davon aus, dass seinem Mandanten der Raub nicht nachgewiesen werden kann. Weil Angeklagter und Opfer sich kannten, so der Verteidiger, spricht es zum Beispiel dagegen, dass er in ihrer Wohnung war. Die Gefahr erkannt zu werden, sei zu groß gewesen. Allenfalls hielt er für seinen Mandanten „die Funktion als Tippgeber“ für denkbar. Dabei handele sich dann um eine Beihilfe zum Raub. Den Antrag der Staatsanwaltschaft nannte er „deutlich zu hoch.“ Der mehrfach vorbestrafte 45-Jährige muss außerdem mit dem Widerruf alter Bewährungsstrafen rechnen, was seine Haft um eineinhalb Jahre verlängern wird.