Gelsenkirchen. Ein 26 Jahre alter Essener Autofahrer erfasste im Juli 2011 zwei Rentnerinnen auf dem Gehsteig. Eine 78-Jährige starb nach dem Unfall auf dem Weg in eine Spezialklinik, ihre Freundin wurde schwer verletzt. Der Fahrer wurde jetzt wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe verurteilt.
Es war ein Moment der Unaufmerksamkeit mit grausamen Folgen: Eine 78 Jahre alte Rentnerin starb, eine 74 Jahre alte Fußgängerin wurde schwer am rechten Bein verletzt und leidet noch heute unter den Unfallfolgen. Auf dem Bürgersteig der Husemannstraße waren die beiden Freundinnen an diesem verhängnisvollen 19. Juli 2011 zu Fuß unterwegs, als sie ein Auto erfasste – gesteuert von einem 26 Jahre alten Man aus Essen.
Mehrfache Kniefraktur
Der Autofahrer musste sich jetzt vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen verantworten. Zwei Prozesstage waren für die Verhandlung angesetzt. Schon der erste endete mit einem – zur Bewährung verhängten – Urteil: Zu einem Jahr und zwei Monaten Freiheitsstrafe wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung verurteilte das Gericht den Angeklagten. Zudem verhängte es laut Rechtsanwalt Arndt Kempgens „eine Sperrfrist von zwölf Monaten zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis.“
Der Gelsenkirchener Anwalt war in dem Prozess Nebenklagevertreter und verfolgt nunmehr nach dem Urteil für die 74-Jährige „erhebliche Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche. Unsere Mandantin befindet sich noch immer in ärztlicher Behandlung und hat schwer an der Bewältigung des tödlichen Unfallereignisses zu tragen“, so Kempgens. Die Seniorin erlitt bei dem Zusammenstoß unter anderem eine mehrfache Kniefraktur.
Entschuldigung im Gerichtssaal
Auf der Fahrt Richtung Hauptbahnhof hatte der Essener am Ibis-Hotel in der Rechtskurve vor der Post die Kontrolle über sein Auto verloren und war von der Fahrbahn abgekommen – offenbar, weil er an seinem MP3-Player hantiert hatte, wie er in der Verhandlung erklärte. Zudem war er wohl zu schnell unterwegs. Laut Anklageschrift fuhr er mit 58 bis 68 Stundenkilometern durch eine Kurve, in der bereits 45 km/h subjektiv als zu schnell empfunden werden. So hatte es zumindest laut Kempgens ein Unfallanalytiker im Prozess dargestellt.
Alkohol oder Medikamente als Unfallursache hatte die Polizei direkt nach dem Unfall nach einer Blutuntersuchung ausgeschlossen. Der Fahrer stand damals unter Schock. In der Verhandlung entschuldigte er sich jetzt bei den Hinterbliebenen sowie der Nebenklägerin.