Essen. .
Die 37 Jahre alte Gelsenkirchenerin, die ihren Ehemann mit einem Hammer töten wollte, muss in die geschlossene Psychiatrie. Ihre längere Zeit unbehandelte schwere Depression sah das Essener Schwurgericht im Urteil als den eigentlichen Grund für ihren heimtückischen Mordversuch an.
Rechtlich sprach das Gericht sie frei, weil sie bei der Tat vom 11. Februar 2011 schuldunfähig war und sich nicht mehr steuern konnte. Weil die psychiatrische Gutachterin Maren Losch sie aber weiterhin als gefährlich einstuft, wies die Strafkammer die Beschuldigte auf nicht absehbare Zeit in die Psychiatrie ein. Verteidiger Christian Hoffs hatte zwar gefordert, diese Maßnahme zur Bewährung auszusetzen und die Mandantin ambulant psychiatrisch behandeln zu lassen, drang damit aber nicht durch. Richter Andreas Labentz im Urteil: „Das wäre unverantwortbar. Sie muss Medikamente nehmen, und das muss intensiv überwacht werden.“
Zu Beginn der Urteilsbegründung hatte der Vorsitzende des Schwurgerichtes die Tat beschrieben. Er schilderte, wie die Angeklagte morgens in der Wohnung ihres Mannes in Hassel auftauchte, wo sich die Kinder für die Schule fertig machten. Das Sorgerecht für diese hatte sie an ihren Mann abgetreten, hatte eine eigene Wohnung. Trotzdem kam sie oft zu ihm und den Kindern. Unter ihrem Pulli verbarg sie an diesem Morgen einen Vorschlaghammer, allein der Metallkopf wiegt ein Kilogramm. Von hinten schlich sie zu ihrem auf einer Matratze liegenden Mann, schlug insgesamt dreimal auf den Kopf des 40-Jährigen ein. Schwerste Schädelverletzungen erlitt er.
Sohn entriss der Mutter den Hammer
Sein Leben verdankt er nicht nur den Ärzten, sondern auch seinem Sohn. Der 15-Jährige, aufgeschreckt durch die Schreie seiner kleineren Schwestern, war aus dem Bad geeilt und hatte der Mutter den Hammer entrissen. Als er sich um seine Geschwister kümmerte, sie beruhigen wollte, nahm sie den Hammer und schlug erneut auf ihren Mann ein. Erst danach gelang es dem Sohn, seine Mutter ins Schlafzimmer zu sperren.
Seit 2009 litt die Frau an ihrer Depression. Als Auslöser sah das Gericht einen seit 2005 schwelenden Partnerschaftskonflikt der Eheleute, „mit dem sie nicht zurecht kam“. 2010 unternahm sie drei ernsthafte Versuche, sich das Leben zu nehmen. Noch Anfang 2011, also wenige Wochen vor der Tat, hatte die Stadt Gelsenkirchen sich um sie gekümmert, weil sie einer ihrer Töchter erzählt hatte, dass sie den Vater mit heißem Wasser verbrühen wollte. Doch nichts geschah.
Weil sie über ihre wahren Motive, ihre Wahnvorstellungen, nicht geredet hatte, war sie zunächst als voll schuldfähig wegen heimtückischen Mordes angeklagt worden. Bei der ersten Hauptverhandlung im vergangenen Sommer offenbarte sie sich. „Wir waren erschüttert“, sagte Richter Labentz. Danach kam sie zu weiteren Untersuchungen in die Psychiatrie.