Gelsenkirchen. Weil er einem Jack Russell Terrier das Auge ausschoss, muss ein 25-Jähriger für ein Jahr ins Gefängnis. Das bestätigte das Essener Landgericht in einem Berufsungsverfahren, das der Gelsenkirchener beantragt hatte. Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer vermisste beim Angeklagten ein Zeichen der Reue.
Hunde im Gericht, – das geht eigentlich gar nicht. Vierbeiner müssen draußen vor dem Eingang auf Herrchen oder Frauchen warten. Es sei denn, sie sind an der Leine eines Uniformierten und damit „dienstlich“ unterwegs. Ein Jack Russell Terrier dagegen bekam kürzlich eine Sondergenehmigung. Auf dem Arm seiner Besitzerin durfte der Kleine die Schleuse des Essener Landgerichtes passieren. Er war sozusagen als eine Art „Zeuge“ geladen. Richter Dr. Peter Wilfinger wollte das Tierchen „in Augenschein nehmen“, so heißt das in der Juristensprache. Was wiederum schlicht bedeutet: Er wollte ihn angucken.
Hinter der Ausnahme steckt eine traurige Geschichte. Es war am 20. Dezember 2010, als ein junger Mann (25) mit seinen Kumpels in Gelsenkirchen Resse durch den Wald zog. Angeheitert wie sie waren stapften sie durch den Schnee. Der 25-jährige trug ein Luftgewehr im Arm, das er präpariert hatte. In den Lauf hatte er ein Wattestäbchen gedrückt, in dem, ganz perfide, eine Nadel steckte. Eine Waffe, die übel verletzen konnte.
Auge des Hundes musste entfernt werden
Die Gruppe kam an einem Grundstück vorbei, das von einem Zaun und direkt dahinter liegenden Sträuchern umgeben war. Der Garten gehörte zum Zuhause des Jack Russel Terriers. Der hörte Schritte, sauste von der Terrasse an den Zaun und bellte die angeheiterten Männer an. Daraufhin nahm der 25-jährige seine Waffe und zielte aus nächster Nähe auf ein Auge des Hundes. Er traf den Hund. Das Auge musste später entfernt werden.
Staatsanwaltschaft vermisste Reue
Der junge Mann stand deshalb im Sommer 2011 wegen Tierquälerei vor dem Gelsenkirchener Amtsgericht. Das verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ohne Bewährung. Die Richter wollten den 25-Jährige hinter Gittern sehen. Er legte Berufung ein, zog vor das Landgericht in Essen. Doch hier sahen weder Gericht noch Staatsanwaltschaft eine Veranlassung das Urteil gegen den brutalen Tierquäler zu ändern. Oberstaatsanwalt Wilhelm Kassenböhmer vermisste beim Angeklagten ein Zeichen der Reue. Die Berufung wurde verworfen. Es bleibt dabei, der 25-Jährige muss für ein Jahr ins Gefängnis.