Gelsenkirchen. Mit einem gefälschten Zeugnis hat ein Möchtegern-Lehrer zwei Jahre lang als Referendar die Klassen 9 und 11 des Schalker Gymnasiums unterrichtet. Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts muss er nun das bezogene Referendarsgehalt von 29.000 Euro zurückzahlen.

Vor den Schülern des Schalker Gymnasiums hat sich der damals 33-jährige Referendar fast zwei Jahre prächtig geschlagen. Die Schulleitung übertrug ihm selbstverantwortlich neun Wochenstunden in den Fächern Englisch und Deutsch der Klassen 9 und 11. Die Anerkennung für den neuen Kollegen fand auch in der Beurteilung der Direktorin ihren Niederschlag. Für seine praktische Arbeit erhielt er ein hervorragendes Zeugnis. Einer Beamten-Karriere im Schuldienst schien nichts mehr entgegen zu stehen.

Doch dann fiel vor dem 2. Staatsexamen auf, dass der angehende Pädagoge sich den Zugang zum Lehrerpult bewusst erschlichen hatte. Er hatte ein gefälschtes Zeugnis über sein angeblich bestandenes 1. Examen vorgelegt. Der Schwindel brachte dem Möchte-Gern-Lehrer wegen Urkundenfälschung vor dem Amtsgericht eine Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung ein. Zudem nahm die Bezirksregierung die Ernennung zum Studienreferendar wegen arglistiger Täuschung zurück. Diese Entscheidung akzeptierte der Betroffene. Als er aber vom Landesamt für Besoldung eine Rückforderung des bezogenen Referendargehaltes erhielt, zog er mit seinem Anwalt vor das Verwaltungsgericht. 29.000 Euro wollte er dem Land NRW nicht zurückgeben.

Kläger und Anwalt fordern mindestens zehn Prozent Abschlag

Er habe sich diesen Lohn durch konkrete Arbeit verdient, argumentierte der Kläger. Er sei für einen erkrankten Lehrer eingesprungen und habe einen vollwertigen Dienst geleistet. Im Arbeitsrecht hätte er wohl keine Probleme, eine Bezahlung durchzusetzen, ergänzte sein Anwalt. Aber er sah wohl ein, dass er eine Rückforderung nicht verhindern konnte. Er forderte für seinen Mandanten eine Billigkeits-Entscheidung. Die tatsächliche Arbeitsleistung müsse sie im Rahmen ihres Ermessens berücksichtigen.

Wegen der Straftat des Klägers wollte die Juristin der Behörde zunächst keine Kompromisse eingehen. Dann aber wollte sie doch den Vorschlag des Richters akzeptieren. Der hatte einen Abschlag von 1500 Euro ins Gespräch gebracht. Doch der Kläger und sein Anwalt forderten „mindestens zehn Prozent“. Ein Urteil musste den Fall entscheiden.

36-Jähriger will vor Oberverwaltungsgericht Münster ziehen

Das Gericht wies die Klage ab. Die Behörde habe korrekt gehandelt. Der Kläger habe auch Hilfe beim Unterrichten erhalten. Wenn ein Referendar alleine vor der Klasse stehe, decke das zwar auch den Bedarf an der jeweiligen Schule, gehöre jedoch in erster Linie zur Ausbildung. Im Übrigen stehe nicht fest, so der Richter, dass ohne den Kläger Unterricht ausgefallen wäre.

Der inzwischen 36-Jährige will das Urteil nicht hinnehmen. Nun will er das Oberverwaltungsgericht Münster anrufen. Seinen Berufstraum hat er auch nicht ganz ad acta gelegt. Er gibt nach eigener Darstellung Ergänzungsunterricht an einer privaten Sprachschule. AZ.: 12 K 2163/09