Gelsenkirchen. Weil er vier bewaffnete Räuber im Auto seiner Eltern zum Überfall auf eine Tankstelle brachte, ist ein 28-Jähriger vom Essener Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haftstrafe verurteilt worden. 2000 Euro kassierte er aus der 10.000 Euro-Beute.

Ein 28-jähriger Gelsenkirchener fuhr am Abend des 30. März vier bewaffnete Räuber im Auto seiner Eltern zum Überfall auf eine Tankstelle an der Ückendorfer Straße. Jetzt gab es für ihn die Quittung vor dem Essener Landgericht. Er fand milde Richter, die den bislang unbescholtenen Mann, ausschließlich wegen Beihilfe zum Raub zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilten.

„Ich bin nicht so einer“, sagt der Angeklagte über sich. War er Gehilfe oder Mittäter beim Überfall auf die Tankstelle, das war am zweiten Prozesstag eine entscheidende Frage. Bei der Polizei hatte der Angeklagte anfangs jeglichen Tatbeitrag bestritten. „Er hat Stein und Bein geschworen“, weiß Richter Andreas Labentz. Am ersten Verhandlungstag sprach der 28-Jährige dann von einem überraschenden Anruf, der ihn am Abend vor der Tat erreicht haben soll. Man habe ihn gebeten ein paar Leute zu fahren, sagt er. Über die Hintergründe will er nichts gewusst haben. Dennoch bekam er aus der Beute von 10 000 Euro 2000 Euro ausgezahlt.

"Aus Dummheit in die Angelegenheit gerutscht"

„Sehr gekünstelt“ nennt Staatsanwalt Bastian Wurm die Darstellung des Angeklagten. Er sieht in ihm einen Mittäter und beantragt fünf Jahre Haft. Da seien vier Männer ins Auto gestiegen, erklärt der Anklagevertreter, die seien angezogen gewesen, wie in einem Hollywoodfilm. In so einem Aufzug fahre man niemanden zum Einkauf an eine Tankstelle, meint auch Richter Andreas Labentz im Urteil. Das Gericht ist überzeugt, dass es keine „ahnungslose Hilfeleistung“ war, und dass der Angeklagte wusste, dass es zu einem Überfall gehen sollte. Die Männer im Alter von 20 und 21 Jahren waren als echte Profis unterwegs in Schutzjacken und mit schwarzen Sturmhauben. Einer von ihnen hatte eine Pistole dabei an anderer eine Machete.

Dem Angeklagten war allerdings nicht nachzuweisen, dass er davon gewusst hat. Gegen seine Unwissenheit spricht ebenfalls, dass zwei unbeteiligte Zeugen sahen, dass die Nummernschilder des Autos entfernt waren. „Womöglich sei er sogar der Kopf gewesen“ stellt der Staatsanwalt in den Raum. Voller Entsetzen schüttelt der Angeklagte den Kopf. Verteidiger Martin Habig ist überzeugt, sein Mandant sei „aus einer Dummheit heraus in die Angelegenheit hereingerutscht“.