Gelsenkirchen.. Die Umgangsmethoden der 49-jährigen Frau mit ihrem Hund waren rüde. Sie soll ihn getreten haben wie einen Fußball. Das Verwaltungsgericht entschied jetzt: Die Stadt handelte korrekt, als sie den Jack-Russel in ihre Obhut nahm.

Sabine T. wird ihren Hund „Quando“ nicht zurückbekommen. Vor dem Verwaltungsgericht hatte die 49-Jährige auf Herausgabe ihres Jack-Russell-Rüden geklagt. Das Gericht wies die Klage ab und gab der Stadt Gelsenkirchen Recht, die den Hund im September 2010 per Ordnungsverfügung in amtliche Obhut genommen hatte.

Immerhin neun Anzeigen hatten sich bis dahin bei der Stadt gestapelt. Darin empörten sich Nachbarn über die rüden Methoden der 49-Jährigen im Umgang mit ihrem Hund. Auch bei Kälte soll die Frau das Tier auf dem Balkon ausgesperrt haben. Andere Tierfreunde beobachteten, wie die Hundebesitzerin ihr Tier geschlagen, getreten und an der Leine hochgezogen hat. In der Begründung für die städtische Verfügung ist sogar zu lesen, dass die 49-Jährige ihren Hund wie einen Fußball traktiert habe. Auch von einem abgebissenen Ohr ist die Rede.

Polizei verhinderte Flucht

Als ein städtischer Tierarzt die Frau im September aufgesucht hatte, traf er auf ein verängstigtes und verstörtes Tier, das ständig zur Seite sprang, um möglichen Tritten auszuweichen. Als der Veterinär erklärte, ihr das Tier wegzunehmen, wollte Sabine T., den Hund hinter sich herziehend, das Weite suchen. Doch die Polizei verhinderte die Flucht, der Hund kam ins Tierheim.

Vor Gericht bestreitet die 49-Jährige die Vorwürfe. Sie sei Tierliebhaberin und habe ihrem Hund kein Leid angetan. Sabine T. fühlt sich von der Stadt ungerecht behandelt. Seit 32 Jahren wohnt sie in Gelsenkirchen, „hat die Schnauze voll, will jetzt in eine andere Stadt umziehen. Die Kartons sind schon gepackt.“ Dem Gericht schildert sie ihren Seelenzustand, wenn sie ohne Hund leben muss. „Ich werde krank, wenn man mir einen Hund wegnimmt.“ So habe sie auch im September, nachdem die Stadt den Jack Russell mitgenommen hatte, zunehmend schlechter laufen können.

Besitzerin erkrankte

Krank ist sie wirklich geworden, hat einen Schlaganfall erlitten. Derzeit befindet sie sich in der Reha. Im Gerichtssaal stützt sich die 49-Jährige auf eine Gehhilfe, ist auf einen Rollator angewiesen. Auch wenn sie zurzeit keinen Hund halten kann, will sie dennoch ihr Recht bekommen. So besteht sie darauf, die Klage auf Rückgabe ihres Tieres aufrecht zu erhalten.

Doch die Fakten sind auch für das Gericht erdrückend, die Ausführungen der städtischen Tiermediziner eindeutig. Das Tier, so der Vorsitzende Richter Andreas Brüggemann, sei misshandelt worden. Dies habe zu schwerwiegenden Verhaltensstörungen geführt. Die 49-Jährige musste das Gericht mit der Erkenntnis verlassen, charakterlich nicht für das Halten von Hunden geeignet zu sein. Jetzt will sie die 250 Euro von der Stadt zurück, die sie für ihren Hund bezahlt hat.