Gelsenkirchen. . An Karfreitag herrscht nicht nur “Tanzverbot“ - auch sportliche und unterhaltende Veranstaltungen sind untersagt. Immerhin darf aber noch geschwommen werden: Im Sport-Paradies beginnt trotz des Feiertags die Freibad-Saison - im Schlafanzug.
Alle Jahre wieder stellt sich die Frage: Was ist Karfreitag erlaubt? Was verboten? Auch wenn für diesen höchsten aller stillen Feiertage ein im Volksmund so bezeichnetes "Tanzverbot“ gilt, sind auch weniger bewegungsintensive Betätigungen gesetzlich untersagt. Von den Einschränkungen sind also nicht nur Diskotheken und Kneipen betroffen.
Sondern zum Beispiel auch "sportliche und ähnliche Veranstaltungen einschließlich Pferderennen und -leistungsschauen sowie Zirkusveranstaltungen, Volksfeste und der Betrieb von Freizeitanlagen, soweit dort tänzerische oder artistische Darbietungen angeboten werden" - so formuliert in Paragraf 6 des nordrhein-westfälischen Gesetzes über die Sonn- und Feiertage. Diese Ruhezeit gilt von Karfreitag 5 Uhr bis zum nächsten Tag 6 Uhr.
"Schwimmen gehen muss gestattet sein"
Im Sport-Paradies aber stürzen sich Karfreitag die ersten Schwimmer in die Freiluft-Fluten. Traditionell findet die Freibad-Eröffnung erst am 1. Mai statt - und zwar im Schlafanzug. (Die ersten Gäste im Pyjama schwimmen gratis.) Aber, so Pressesprecherin Monika Schmidt: "Bei den Witterungsverhältnissen kann man das Freibad nicht zu lassen." Die Marketing-Aktion sei keine Sportveranstaltung, sondern die "Eröffnung der Freibad-Saison, nicht mehr und nicht weniger“. Das sieht die Stadt genau so. "Schwimmen gehen muss an dem Tag gestattet sein“, meint Sprecher Oliver Schäfer.
Weiter sind laut Gesetz verboten: "4. musikalische und sonstige unterhaltende Darbietungen jeder Art in Gaststätten und in Nebenräumen mit Schankbetrieb von 5 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Tag, 5. alle anderen der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen einschließlich Tanz von 5 Uhr bis 6 Uhr am nächsten Tag."
Keine systematischen Kontrollen
Das Musical "Anatevka“ darf Karfreitag im Musiktheater aufgeführt werden. Dem Aalto-Theater in Essen hingegen war die Premiere des Stücks "Madame Butterfly“ für den stillen Feiertag untersagt worden. "'Madame Butterfly' ist nicht 'Anatevka'“, sagt Oliver Schäfer und verweist auf den ernsten Charakter des Musicals, das sich mit religiösen, moralischen und ethischen Fragen auseinandersetze. Die Aufführung sei der Bezirksregierung in Münster gemeldet worden, ohne dass es von dort einen Widerspruch gegeben hätte, so der Stadtsprecher.
"Da wird mit zweierlei Maß gemessen, das ist doch Humbug“, sagt Markus Liptow, Betreiber der Diskothek V-Danceclub an der Grothusstraße in Schalke. Er lässt den Tanzbetrieb Karfreitag gezwungenermaßen ruhen.
Systematische Kontrollen werde es Karfreitag nicht geben, sagt Oliver Schäfer. Bei konkreten Hinweisen werde man Verstößen nachgehen und Bußgelder verordnen. In den letzten Jahren habe es aber keine Verstöße gegeben.