Gelsenkirchen. Das Hotel St. Petrus kann einige Zimmer nicht vermieten. Der Streit um Zwangsgeld und Bau-Auflagen führte jetzt vor Gericht. Trotz Kompromissen: ein Brandschutz-Problem bleibt. Bis es gelöst ist, müssen einige Zimmer weiter als Fluchtwege dienen.

Dicke Aktenordner und eine Dreier-Ankündigung im Schaukasten vor dem Sitzungssaal der 6. Kammer ließen vermuten, dass die Gelsenkirchener Verwaltungsrichter Dienstag ein gehöriges Verfahrensbündel aufzudröseln hatten. Im Zentrum: das Hotel St. Petrus an der Munckelstraße 3.

1968 bekam Marko Tapalovic die Genehmigung, das Haus als 18-Zimmer-Hotel mit Gaststätte zu betreiben. Das Restaurant hat er seither erweitert, einen Gesellschaftsraum und eine Terrasse angebaut, im Dachgeschoss seine Wohnung eingerichtet. Die Probleme kamen später. Nummer 1 hat der Gastronom unübersehbar vor der Hoteltür: das Hans-Sachs-Haus. Erst der Leerstand und dann die Dauerbauarbeiten wirkten sich nicht gerade positiv aufs Geschäft aus. Nummer 2 bescherte ihm die Bauordnung. Über Verstöße gegen den Brandschutz, einen Wintergarten und Lichtkuppeln, die einst ohne Genehmigungen errichtet wurden, und als Zugabe den Streit um eine Zwangsgeldfestsetzung in Höhe von 2000 € vom November 2009 galt es zu richten.

Mängel im Brandschutz

Nach dreieinhalb Verfahrensstunden, zwei Beweisaufnahmen mit Zeugenbefragungen und langem, zähem Ringen aller Prozessbeteiligten war zumindest das Zwangsgeld vom Tisch. Die Stadt hob die Festsetzung auf, Tapalovic zog die Klage zurück. Auch seinen Wintergarten wird er abreißen, die Lichtkuppeln entfernen. Seine Klage gegen eine entsprechende Ordnungsverfügung zog er zurück. Bleibt das Brandschutz-Problem, das den Hotelier ursächlich überhaupt erst in die Bredouille gebracht hat.

Die auf der Basis aktueller Brandschutzauflagen erstellte Mängelliste der Stadt und der Feuerwehr ist lang und lasse auch „kaum Kompromissmöglichkeiten zu“, machte das Gericht deutlich. Es fehlt an einem ausreichenden zweiten Fluchtweg für die Hotelgäste, Retter können die Hotelrückseite nur schwer erreichen, im Notfall müssten sie umständlich Tragleitern auf einem Vordach platzieren, unter Atemschutz dabei eine enge Wendeltreppe nehmen. Einige Fenster sind wohl auch nicht ausreichend groß, um als Rettungsweg zu dienen. Zudem fraglich ist für Behörden und Gericht, ob eine Hofzufahrt überhaupt für Rettungsfahrzeuge zu nutzen wäre.

Geduld des Gerichts überstrapaziert

Bereits im November 2008 wurde dem Gastronom angesichts dieser Defizite untersagt, die neun hofseitigen Zimmer zu vermieten. Nach einem Ortstermin kamen die beteiligten zu einer Übergangslösung: Ein Zimmer pro Etage bleibt zur Straßenseite hin frei und kann als Fluchtweg dienen. Die Regelung wurde mehrfach überprüft. Ein vermeintlicher (und vom Gericht letztlich nicht zu klärender) Verstoß wurde von der Stadt mit dem Zwangsgeld bedacht.

Die Geduld der Verwaltung schien nun überstrapaziert. Sie will, dass sich der Hotelier endlich bewegt, den Brandschutz erfüllt. Laufgitter an der Fassade und eine vorgebaute Außentreppe, die auf einen Hofanbau führt, wären eine Lösung, die sich Tapalovic vorstellen kann. Weitere sechs Monate Frist und ein Bauantrag, der den Brandschutz berücksichtigt, würden den Weg zur Lösung ebnen, fand auch sein Anwalt. Doch bei der Stadt will und kann man in diesem Zeitraum nicht auf Feuerschutztüren für die betreffenden „Flucht“-Zimmer und weitere Auflagen verzichten - ein Konflikt, der Montag nicht zu lösen war.