Gelsenkirchen. .
Ein GaFöG-Betriebsratsmitglied steht vor der fristlosen Kündigung: Der Arbeitgeber verweigerte dem Mann einen Sonderurlaub zur Versorgung seiner zehnjährigen Tochter. Daraufhin soll er gedroht haben: „Dann werde ich eben krank.“
„Dann werde ich eben krank!“ Wer nach Ablehnung eines Urlaubsantrags mit einem solchen Satz kontert, der bewegt sich auf gefährlich dünnem Eis, denn die dann folgende Kündigung ist kaum mehr rückgängig zu machen.
Wenn nun aber ein Betriebsratsmitglied sich zu einer derartigen Äußerung hinreißen lässt, dann muss er eigentlich entweder ziemlich unerfahren sein, was Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern angeht, oder ein Ass im Ärmel haben, das ihn vor dem Rausschmiss bewahrt.
Im Fall eines Betriebsratsmitglieds bei der GaFöG (Gemeinnützige Arbeitsförderungsgesellschaft) konnte sich jetzt das Arbeitsgericht im Gütetermin noch kein rechtes Bild machen. Unstrittig ist, dass der Mann wohl eine entsprechende Drohung ausgesprochen hat, nachdem ihm ein erbetener unbezahlter Sonderurlaub abgelehnt worden war.
Intensive Betreuung soll nötig gewesen sein
Ein plötzlicher Sonderurlaub, der nötig wurde, weil die Frau operiert werden musste und mit einem Gipsarm danach die Versorgung der zehnjährigen Tochter nicht sicherstellen konnte. Da das Kind zudem angeblich von einem pädophilen Unbekannten verfolgt und belästigt würde, sei eine sehr intensive und engmaschige Betreuung, angefangen vom Weg zur Schule und zurück nötig.
Der GaföG wurde vom Betriebsratsmitglied damals auch prompt ein Krankenschein für insgesamt drei Wochen Dauer vorgelegt, der allerdings rückdatiert war. Vier Tage, was das Erlaubte überschreitet. Nach Angaben des Betriebsratsmitglieds will er bereits einen Tag vor der Auseinandersetzung krankheitsbedingt beim Arzt gewesen sein, der ihn da schon habe aus dem Verkehr ziehen wollen. Er selbst habe dies aber abgelehnt, weil er davon ausging, dass ihm der unbezahlte Sonderurlaub genehmigt werde und der für den Arbeitgeber ohnehin vorteilhafter sei, weil der keinen Lohn mehr zahlen müsste.Ob dieses Argument Richter Greb überzeugte, blieb offen. Rechtsanwalt Mohn zeigte sich aber wie auch seine Mandantin, die GaFöG wenig beeindruckt, er will den Arzt hören, wie es seinerzeit tatsächlich um den Gesundheitszustand des Betriebsrates bestellt war. Weiterbeschäftigen möchte die GaFöG den Mann freiwillig jedenfalls nicht mehr. Im Oktober geht es beim Kammertermin deshalb um Sekt oder Selters.