Gelsenkirchen. Weil er nach Überzeugung der Richter absichtlich verdorbenes Fleisch zu Wurst verarbeitet hat, ist ein Ex-Metzger und Unternehmer aus Gelsenkirchen am Freitag verurteilt worden: zu einem Jahr Haft auf Bewährung, 5000 Euro Geldbuße und einem dreijährigen Berufsverbot.
Der 61-jährige Dirk St. war 2005 im Zuge des Gammelfleischskandals den Ermittlungsbehörden und Lebensmittelkontrolleuren ins Netz gegangen: Er hatte verdorbenes Fleisch in Grillwürstchen und zu Blut-, Grütz- und Graupenwurst verarbeitet. Und das Erweiterte Schöffengericht ist davon überzeugt, der Mann habe gewusst, was er tat; er habe zweifelhaftes Fleisch für wenig Geld von einem dubiosen Zwischenhändler gekauft.
"Knappengold aus Gammelfleisch"
Er habe, so der Vorsitzende Richter Steinbrinck mit Blick auf Schalkes Knappenkarte, "Knappengold aus Gammelfleisch" ziehen wollen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert und schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft erhoben.