Gelsenkirchen. „Das darf die Landesregierung nicht machen.“ Warum auf Gelsenkirchen bei der Zuwanderung aus Rumänien und Bulgarien mehr Kosten zukommen könnten.
„Schwarz-Grün darf Kommunen nicht im Stich lassen – das ‚Förderprogramm Südosteuropa‘ muss weitergeführt werden“, mahnen die beiden SPD-Landtagsabgeordneten aus Gelsenkirchen, Christin Siebel und Sebastian Watermeier. Hintergrund ist das planmäßige Auslaufen einer Finanzhilfe des Landes für Städte wie Gelsenkirchen, die besonders mit den Folgen der Zuwanderung aus EU-Südoststaaten zu kämpfen haben.
„Neuzugewanderte aus Südosteuropa wohnen in NRW oft in Stadtteilen, die durch Armut und vielschichtige soziale und integrative Herausforderungen geprägt sind“, heißt es in einem Antrag der SPD-Landtagsfraktion. Gerade deshalb sei so wichtig, dass betroffene Städte wie Gelsenkirchen Hilfe vom Land bekommen.
Förderprogramm des Landes läuft Ende 2014 aus
Seit 2014 geschieht das auch: Seitdem bekommen einige Städte eine Förderung für die Integration von Zuwanderern vor allem aus Bulgarien und Rumänien. Diese Förderung mündete 2017 in das Förderprogramm „Zuwanderung aus Südosteuropa“, das für zunächst acht Städte und zwei Kreise aufgelegt und im Laufe der Förderphasen für weitere Kommunen (seit Juli 2023 für insgesamt 35 in NRW) erweitert wurde. Gelsenkirchen hatte daraus zuletzt einen Förderbedarf von 350.000 Euro pro Jahr angemeldet.
Das Programm läuft noch bis Ende 2024, mit einem jährlichen Fördervolumen von 5,5 Millionen Euro für alle begünstigten Städte zusammen, und soll mit Beginn des Jahres 2025 eingestellt werden. „Das hätte für die betroffenen Kommunen gravierende Folgen, denn ein Rückgang der Zuwanderung aus Südosteuropa ist in den kommenden Jahren nicht zu erwarten. Genauso wenig wie ein Rückgang anderer Zuwanderungsgruppen“, so Watermeier und Siebel.
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Letztlich fordert die SPD von der Landesregierung, dass das Förderprogramm mindestens in der Höhe weiter bestehen soll, wie bisher. Darüber sollen Städten wie Gelsenkirchen weitere Mittel von Bund und Land gewährleistet werden, um die Integrationskosten für Zuwanderer aus Südosteuropa zu kompensieren.
Mit dem Geld können unter anderem Personalausgaben der Städte, etwa für Fachkräfte mit Qualifikationen im Bereich Sozialarbeit, Sozialpädagogik oder Verwaltung, bezahlt werden.
Rumänen und Bulgaren in Gelsenkirchen
Der EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahr 2007, spätestens jedoch die vollständige Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bürger beider Staaten im Jahr 2014 hat die Gelsenkirchener Stadtgesellschaft spürbar verändert – das wird insbesondere mit Blick auf die Zahlen deutlich: Der Anteil der bulgarischen und rumänischen Staatsbürger an der Gesamtbevölkerung in Gelsenkirchen lag vor zehn Jahren noch bei 1,4 Prozent, mittlerweile liegt er bei über 4,5 Prozent. In absoluten Zahlen sind das 12.162 Menschen– 7448 Rumänen und 4714 Bulgaren (Stichtag 31. Dezember 2023).
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Oberbürgermeisterin Karin Welge kritisierte zuletzt, dass es sich bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit mit Blick auf Gelsenkirchen vielmehr um eine „Sozialleistungsfreizügigkeit“ handele. Diese Feststellung wird durch die Statistik unterstrichen: Lediglich 523 Personen aus Bulgarien sowie 1097 Personen aus Rumänien gingen aktuellsten Daten nach einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Geringfügig beschäftigt waren 158 Personen aus Bulgarien und 89 aus Rumänien. Insgesamt wurden zuletzt 5872 Personen aus beiden Staaten gezählt, die Anspruch auf Bürgergeld haben. Demgegenüber stehen 3326 Leistungsberechtigte, die grundsätzlich erwerbsfähig wären (56,64 Prozent).