Gelsenkirchen. Mitarbeiter des Gelsenkirchener Müllentsorgers im Fokus der Ermittlungen – es geht um Drogen, Betrug und Vorteilsnahme. Nun gibt es neue Details.
Schmiergeld und Drogen bei Gelsendienste: Mitte März dieses Jahres hatte die WAZ exklusiv über einen Skandal beim städtischen Müllentsorger berichtet. Nun hat Ordnungsdezernent Simon Nowack im Gelsendienste-Betriebsausschuss weitere Details zu dem Fall bekannt gegeben. Demnach seien sieben Kündigungen gegen beschuldigte Mitarbeiter ausgesprochen worden. Über die exakte Höhe des Schadens konnte der Stadtrat allerdings noch keine Angaben machen, diese sei „abschließend noch festzustellen“.
Neue Details zum Gelsendienste-Skandal: Sieben Kündigungen wurden ausgesprochen
Zum Hintergrund: Gegen die Besatzungen von zwei Müllwagen stehen verschiedene Vorwürfe im Raum. Es geht dabei um den Verkauf und Kauf von Drogen, aber auch darum, dass sie im Verdacht stehen, während der Arbeit Drogen konsumiert zu haben. Das habe sich in mehreren Fällen „in der Tat bestätigt“, berichtete Simon Nowack. Zum einen hätten die Mitarbeiter selbst zugegeben, dass sie Drogen konsumiert hätten, zum anderen hätte in einem Fall ein Drogentest ein positives Ergebnis gebracht.
Darüber hinaus sprach Nowack von einem „Betrugssystem aus mehreren Elementen“ – so etwa vom „Laden von Abfällen ohne satzungsgemäßen Auftrag“, dem „nicht erlaubten Laden von Säcken“ oder der „Mehrfachleerung von Müllbehältern“. Nach Informationen dieser Redaktion sollen die städtischen Mitarbeiter über Jahre Supermärkte und Imbisse außer der Reihe angefahren haben. Gegen Schmiergeld und kostenlose Speisen sollen sie dort häufiger gewerblichen Müll entsorgt haben, als es vertraglich vereinbart war. In den vergangenen drei Jahren soll Gelsendienste so ein Schaden im mittleren fünfstelligen Bereich entstanden sein.
Stadt Gelsenkirchen will fehlende Müll-Gebühren nachfordern
Die Strafen, die den Beschuldigten drohen, könnten mitunter empfindlich ausfallen. Denn laut Gesetz kann „ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden“. Aber auch die Unternehmen, die die städtischen Angestellten bestochen haben sollen, dürfte ein Verfahren erwarten.
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Eine umfassende Datenauswertung, rückwirkend bis zum 1. Januar 2022, soll weitere Klarheit bringen. Die der Stadt durch die illegale Müll-Entsorgung fehlenden Gebühreneinnahmen sollen nachgefordert werden, kündigte Nowack ebenfalls an. Außerdem wurden die bestehenden Schulungen für die Gelsendienste-Mitarbeiter zu den Themenbereichen Compliance und Korruption intensiviert, um die Belegschaft zu sensibilisieren.