Gelsenkirchen. Nach einer Kontrollaktion in Gelsenkirchen bekommen 59 Menschen keine Leistungen mehr von der Stadt: Die Kontrolleure deckten einen Betrug auf.
Dieser Einsatz hat sich für die Stadt gelohnt: Bei einer Kontrollaktion hat das Interventionsteam EU-Ost einen Sozialleistungsmissbrauch im großen Stil aufgedeckt. Insgesamt 59 Personen sind ab sofort vom Bezug kommunaler Leistungen durch die Stadt Gelsenkirchen ausgeschlossen. Darüber hinaus stellten die Kontrolleure auch weitere Verstöße fest.
Das Interventionsteam EU-Ost besteht aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kommunalen Ordnungsdienstes, des Verkehrsüberwachungsdienstes, der Stadtplanung, der Bauordnung sowie des Jobcenters Gelsenkirchen und der Polizei. Am Donnerstag, 22. Februar, hat das Team insgesamt 20 Wohnungen an der Ückendorfer Straße, Braunschweiger Straße und Terkampstraße kontrolliert.
Gelsenkirchener Wohnung von Kakerlaken befallen
Die Kontrollen deckten einen Fall von Sozialleistungsmissbrauch auf: Die Beschuldigten sollen insgesamt 3000 Euro zu viel für die Kosten der Unterkunft überwiesen bekommen haben. Außerdem wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Ausländerbehörde in drei Fällen über den Verlust der Arbeitnehmerfreizügigkeit informiert. Da ein elfjähriges Kind der Schulpflicht nicht nachkommt, wurden die Schulaufsicht und das Jugendamt informiert.
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Wegen baulicher Mängel wie zum Beispiel einer fehlenden Absturzsicherung im Treppenhaus und defekter Beleuchtungen wurden sechs Verfahren eingeleitet und der jeweilige Vermieter zur Beseitigung aufgefordert. Die Kontrolleure ermittelten außerdem einen illegalen Anbau, der abgerissen werden muss, und illegalen Wohnraum in Dachgeschossen, deren Nutzung untersagt wurde. Eine Wohnung war von Kakerlaken befallen und der Vermieter wurde zur Schädlingsbekämpfung aufgefordert.
Auch im Umfeld der kontrollierten Häuser kam es zu Verstößen. Der Verkehrsüberwachungsdienst verhängte sechs Bußgelder wegen fehlender oder fehlerhafter Feinstaubplaketten und ließ zwei Fahrzeuge wegen fehlenden Versicherungsschutzes abschleppen. In einem Fall ließen sich die Maßnahmen des Verkehrsüberwachungsdienstes nur mit polizeilicher Unterstützung durchführen. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet.