Gelsenkirchen. Die Ampel will beim „Bürgergeld-Bonus“ kürzen. Aber wie sehr lockt dieses „Sonderbonbon“ Gelsenkirchens Jobcenter-Kunden überhaupt in die Arbeit?

Um Geld zu sparen, will die Ampel-Regierung nicht nur harte Bürgergeld-Sanktionen für „Totalverweigerer“ einführen, auch soll der erst im Juli 2023 eingeführte „Bürgergeld-Bonus“ entfallen. Dabei handelt es sich um eine monatliche Sonderzahlung von 75 Euro, die Leistungsempfänger erhalten, wenn sie an bestimmten Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen. Seit dem 1. Juli 2023 sind nach Angaben des Jobcenters bislang 812 Gelsenkirchener in den Genuss des „Bürgergeld-Bonus“ gekommen. Aktuell beziehen noch 415 den Bonus.

Jobcenter-Geschäftsführerin Anke Schürmann-Rupp hält ihn „bislang für einen guten Anreiz, bei den Kundinnen und Kunden ,Lust auf mehr‘ zu wecken“, insbesondere wenn es um längerfristige Maßnahmen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) gehe. Ein begrüßenswertes Mittel also – aber offenbar auch ein verzichtbares: Denn eine Qualifizierung werde nicht etwa nur deshalb begonnen, um den Bürgergeld-Bonus zu bekommen, sagt Schürmann-Rupp. „Die Kundinnen und Kunden kommen zu uns, weil sie eine Weiterbildung machen wollen, erst in unserer Beratung erfahren sie, dass es die zusätzlichen 75 Euro monatlich gibt.“

Jobcenter Gelsenkirchen: Gut, dass „Weiterbildungsgeld“ nicht auch noch wegfällt

Der Bonus sei also eher „ein zusätzliches Bonbon“ für die Leistungsempfänger, die bereit sind, sich weiterzubilden. „Deshalb erwarten wir bei Wegfall des Bürgergeld-Bonus keine großen Einbrüche hinsichtlich FbW-Eintritten.“ Ausschlaggebender könne vielmehr ein Wegfall des monatlichen „Weiterbildungsgeldes“ sein. Das steht laut Schürmann-Rupp allerdings nicht zur Debatte. Dieser Bonus beträgt gar 150 Euro. Leistungsbezieher erhalten ihn, wenn sie eine Weiterbildung machen, die zu einem Berufsabschluss führt. Weiteres Extra-Geld gibt es dann, wenn die Prüfungen erfolgreich absolviert werden – einmalig 1000 Euro bei erfolgreicher Zwischenprüfung, 1500 Euro bei Bestehen der Abschlussprüfung.

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