Gelsenkirchen. Was Pflegebedürftige, die nicht mehr zu Hause versorgt werden können, im Schnitt in Gelsenkirchen für einen Heimplatz zahlen müssen.
Pflegebedürftig zu sein, muss man sich leisten können – vor allem in NRW. Mit einem Eigenanteil von im Schnitt rund 2801 Euro im Monat liegt Nordrhein-Westfalen weiter an der Spitze der Bundesländer. Alles andere als erfreulich dabei: Die Eigenanteile sind für Bewohner und Bewohnerinnen hierzulande im vergangenen Jahr um satte 261 Euro pro Monat gestiegen, wie eine kürzlich veröffentlichte Auswertung des Verbands der Ersatzkassen (vdek) ergab. Die finanzielle Bürde wächst also trotz der inzwischen eingeführten Entlastungszuschläge, die mit der Aufenthaltsdauer steigen, weiter.
Im Schnitt müssen Gelsenkirchener Seniorinnen und Senioren, die sich zu Hause nicht mehr selbst oder mit einem ambulanten Pflegedienst versorgen können, aktuell rund 2800 bis 2900 Euro im Monat aus eigener Tasche zahlen. Dabei ist der Zuschuss der Pflegekassen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung von bis zu 2005 Euro monatlich (Pflegegrad 5) bereits berücksichtigt. Die Betreiber der Gelsenkirchener Pflegeheime berechnen also tatsächlich im Schnitt einen Monatspreis für einen Heimplatz von fast 5000 Euro für einen Schwerstpflegebedürftigen zwischen Hassel und Ückendorf. Damit sind Pflege, Gebäudeinvestitionskosten, 24-Stunden-Betreuung, Reinigung, Heizung, Speisen und Getränke abgegolten.
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Damit wird es für immer mehr Menschen schwierig, aus eigener Kraft, aus eigener Rente und eigenem Vermögen die hohen Kosten für ihre Pflege zu stemmen. Immer häufiger muss das Sozialamt einspringen, wenn das eigene Ersparte bis auf einen Freibetrag aufgezehrt ist. Gleichzeitig steigt die Zahl der Pflegebedürftigen auch in Gelsenkirchen rasant an. Das zeigen kürzlich veröffentlichte Daten des Statistischen Landesamts IT NRW aus dem Jahr 2021. In diesem Jahr waren rund 17.780 Gelsenkirchener mit einem Pflegegrad eingestuft. Das sind etwa 6,8 Prozent der Bevölkerung. 2019 waren es laut Bestandsaufnahme der Stadt für den Pflegebedarfsplan „nur“ rund 14.240 Menschen, 2017 rund 11.890 Personen. Der extreme Anstieg der Empfänger von Pflegeleistungen seit 2017 ist zu einem großen Teil der Aufnahme von Menschen mit lediglich eingeschränkter Alltagskompetenz in den Berechtigtenkreis geschuldet. Allerdings nimmt auch die Zahl der stärker Pflegebedürftigen deutlich zu.
Elternunterhalt: Kinder zahlen erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen
Umfragen zeigen, dass vielen Familien die Tatsache der hohen selbst zu tragenden Pflegekosten nicht bewusst ist. Sie gehen irrtümlich davon aus, dass die Pflegeversicherung und die Rente schon alles richten werden.
Doch in Wahrheit ist gerade in Nordrhein-Westfalen im Vergleich der Bundesländer die Finanzlast, die der gesunde Partner tragen muss, erheblich. Anders sieht es inzwischen für Kinder der Pflegebedürftigen aus. Seit Anfang 2020 müssen sie für ihre Eltern nur noch dann Unterhalt zahlen, wenn sie ein Jahresbruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro haben. Diese Grenze hat das Angehörigen-Entlastungsgesetz gebracht, das 2020 in Kraft getreten ist. Das Sozialamt kann dabei nur die Kinder, nicht aber die Enkelkinder zu Unterhaltszahlungen heranziehen. Auch Geschwister, Cousins, Cousinen, Onkel und Tanten müssen nicht finanziell füreinander einstehen.