Gelsenkirchen. Während des „GEspaña“-Fests in Gelsenkirchen rasten wieder Jugendliche auf E-Rollern durch die Massen. Besucher ärgern sich über Rollerfahrer.
Die Feste in der Gelsenkirchener Innenstadt, sie sind auch dank guter Planung immer wieder ein Magnet für viele, viele Besucher. Ein Höhepunkt ist dabei stets das „GEspaña“-Flamenco-Festival in der Altstadt. Für zweieinhalb Tage verbreitete sich zuletzt wieder mediterran-spanisches Flair auf dem Heinrich-König- und dem Neumarktplatz. Getrübt wurde die Stimmung am vergangenen Wochenende für einige Besucher aber durch jugendliche E-Rollerfahrer, die durch die Fußgängerzone gerast sind.
„Muss es erst Tote und Schwerverletzte geben, bis jemand einschreitet? Drei Personen plus Eigengewicht der Scooter plus Geschwindigkeit – diese Aufprallenergie reicht aus, um Menschenleben zu zerstören“, ärgert sich ein WAZ-Leser in drastischen Worten über die zahlreichen Scooterfahrer in der City und fährt fort: Die ursprüngliche Absicht, E-Scooter für Tourismus und Verkehrswende zu nutzen, sei völlig in den Hintergrund gerückt, „stattdessen ist hier ein lebensgefährlicher Abenteuerspielplatz entstanden“.
E-Roller-Ärger: FDP-Ratsherr ärgert sich über Ordnungsdienst, der nicht eingeschritten ist
Auch FDP-Ratsherr und Gastronom Christoph Klug, der bei dem Fest einen eigenen Stand am Neumarktplatz hatte, beobachtete, wie Jugendliche am Wochenende auf E-Rollern (oft zu zweit auf einem Gerät) über die vollen Plätze rasten. Klug sprach daraufhin vor Ort Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) an, die jedoch nicht eingeschritten seien. Zu hören war der Ärger über die E-Scooterfahrer auch in zahlreichen anderen Gesprächen rund um den Festplatz.
Martin Schulmann, Sprecher der Stadt Gelsenkirchen, erklärt im Gespräch mit der Redaktion, dass die Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sehr wohl versuchen würden, Rollerfahrer an der in der Fußgängerzone verbotenen Fahrt zu hindern. Doch die Möglichkeiten der städtischen Mitarbeiter sind sehr begrenzt, wenn vor allem Jugendliche mit hoher Geschwindigkeit über den Platz jagen und nicht auf Halterufe reagieren. Möglichkeiten, die Geräte zu stoppen, haben die KOD-Mitarbeiter schlicht nicht, wenn sich die Fahrer den hinterhergerufenen Anordnungen widersetzen. Sie einfach vom Roller zu reißen, um die Weiterfahrt zu verhindern, ist weder zulässig noch gewollt, da es erst recht zu Verletzungen und weiteren Eskalationen führen könnte.
Dabei sorgen Unfälle mit E-Rollern immer wieder für Ärger. Erst am Montagnachmittag wurde erneut ein Kind durch den Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt. Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei erfasste eine 17 Jahre alte Gelsenkirchenerin das junge Mädchen auf der Bahnhofstraße. Die Jugendliche befuhr die Einkaufsstraße zusammen mit einer 16 Jahre alten Freundin auf einem Leih-Roller, als es zum Zusammenstoß kam. Rettungskräfte brachten das zweijährige Kind zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Auch die Scooter-Fahrerin verletzte sich bei dem Zusammenprall, allerdings nur leicht.
Kinder bei Unfällen mit E-Rollern in Gelsenkirchen schwer verletzt
Zuvor wurden bei zwei Zusammenstößen Ende April und Anfang Mai auch schon zwei Kinder schwer verletzt. Im ersten Fall war ein bislang Unbekannter auf der Bochumer Straße mit einem Dreijährigen zusammengestoßen und statt dem Kind zu helfen, fuhr der E-Rollerfahrer einfach weiter. Und das, obwohl das Kind bei dem Zusammenstoß schwer verletzt wurde. Es erlitt einen Knochenbruch am Bein und musste in einem Krankenhaus operiert werden.
Ein zweijähriges Kind wurde wenige Wochen später in der Fußgängerzone in der Altstadt von einem E-Scooter angefahren und verletzt. Die minderjährige Fahrerin flüchtete. Zeugen gaben an, dass die Rollerfahrerin mit hoher Geschwindigkeit durch den Fußgängerbereich fuhr. Das Kind fiel hin und schlug mit dem Kopf auf. Ein Rettungswagen brachte den Jungen ins Krankenhaus.
Die junge Fahrerin des Mietrollers blieb kurz stehen und sprach mit der Mutter des verletzten Kindes. Schließlich flüchtete sie, ohne ihre Personalien anzugeben, und ließ den Mietroller zurück. Die Polizei stellte das Gefährt sicher. Laut Personenbeschreibung war die Fahrerin etwa 12 bis 14 Jahre alt.
Polizei Gelsenkirchen appelliert nach Unfallserie an E-Rollerfahrer
Dabei müssen Mieter eines E-Scooters in Deutschland eigentlich mindestens 18 Jahre alt sein. Ein Ausleihen durch Minderjährige ist also nur möglich, wenn sie gegen die AGB des Unternehmens verstoßen und unerlaubt eine Kreditkarte oder PayPal nutzen. Lediglich privat gekaufte E-Scooter können bereits ab 14 Jahren gefahren werden.
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In der Politik hat man zuletzt aufgrund der Vorfälle darüber debattiert, die Nutzung der Geräte durch Ausweitung von Parkverbotszonen einzuschränken. Auch die Idee, noch mehr Anreize durch weitere E-Scooter-Haltestellen in der Stadt zu schaffen, wird diskutiert – bislang gibt es lediglich zwei solcher Plätze, deren Nutzung mit Freiminuten fürs Fahren belohnt wird. Ein Verbot der Geräte findet in der Stadt aktuell keine Mehrheit.
Nach den Unfällen der vergangenen Tage appelliert die Gelsenkirchener Polizei nun einmal mehr, dass gegenseitige Rücksichtnahme „ein Garant für die sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist“. Außerdem betont die Polizei, dass „das Fahren mit E-Scooter und sonstigen Fahrzeugen in reinen Fußgängerzonen grundsätzlich verboten ist“. Verboten und gefährlich sei es außerdem, mit mehreren Personen auf einem E-Scooter unterwegs zu sein.
Die Behörde, zu deren Aufgaben es auch gehört, Gefahren abzuwehren, führt nach eigenen Angaben deshalb auch regelmäßig Kontrollen von E-Scooter-Fahrern durch und leite, „wenn nötig, Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren“ ein.