Gelsenkirchen-Altstadt. Wieder ist ein Kind in Gelsenkirchen verletzt worden. Und wieder war es ein E-Scooter, der am Unfall beteiligt war.

Unfälle mit E-Scootern geraten langsam zu einer Serie: Nach zwei solchen folgenschweren Kollisionen mit Personenschäden ist es zu Wochenbeginn zum dritten Vorfall dieser Art gekommen. Ein zweijähriges Kind ist dabei schwer verletzt worden.

Unfall auf Gelsenkirchener Einkaufsmeile: Mädchen (2) wird von E-Scooter angefahren

Ereignet hat sich der dritte Unfall innerhalb von vier Tagen sich am Montag, 5. Juni, gegen 15.35 Uhr mitten in der Fußgängerzone von Gelsenkirchen.

Nach bisherigen Ermittlungen der Polizei erfasste der E-Scooter einer 17 Jahre alten Gelsenkirchenerin das junge Mädchen auf der Bahnhofstraße in der Gelsenkirchener Altstadt. Die Jugendliche stand zusammen mit ihrer 16 Jahre alten Freundin auf einem Leih-Roller, als es zum Zusammenstoß mit der Zweijährigen kam.

Ärger über gefährlich durch die Stadt brausende E-Scooter hatte es am Wochenende in Gelsenkirchen gegeben, beim gut besuchten „GEspaña“-Fesitval. Bürger hatten sich beschwert und auch Gastronomen, doch die Stadt hat wenig Handhabe.

Fahrverbot gilt in ausgewiesenen Fußgängerzonen wie der Bahnhofstraße

Grundsätzlich ist das Fahren mit einem E-Scooter und sonstigen Fahrzeugen in reinen ausgewiesenen Fußgängerzonen wie der Bahnhofstraße verboten. Verboten und gefährlich ist es außerdem, mit mehreren Personen auf einem E-Scooter unterwegs zu sein.

Rettungskräfte brachten das zweijährige Kind zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus. Auch die Scooter-Fahrerin verletzte sich bei dem Zusammenprall, allerdings nur leicht.

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In den vergangenen Tagen gab es bereits zwei weitere Unfälle, bei denen E-Scooter eine Rolle spielten. Am Freitag (2. Juni) ist in der Altstadt ein zwei Jahre alter Junge bei einem Zusammenstoß mit einem E-Scooter schwer verletzt worden. Am Sonntag (4. Juni) kam ein 45-Jähriger in Schalke zu Schaden.

Die Polizei appellierte an alle Verkehrsteilnehmer, sich „umsichtig im Straßenverkehr zu verhalten“. Erste Hilfe sei bei einem Unfall geboten, dazu ein Notruf bei Polizei und Feuerwehr.