Gelsenkirchen. Gelsenkirchen braucht Schöffen, die Recht sprechen. Wo die Postfächer überquollen, fast leer blieben und was für Probleme es gab.
Eine überaus unterschiedliche Resonanz hat es auf den Bericht gegeben, dass NRW-weit rund 10.000 Laienrichter gesucht werden. In Gelsenkirchen sind mehr als doppelt so viele Bewerbungen von potenziellen Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 eingegangen, wie an Stellen besetzt werden müssen – allerdings nur für den Erwachsenenbereich. Im Jugendbereich ist es fast genau umgekehrt.
Ehrenamt als Schöffe in Gelsenkirchen: Deutlich mehr als 800 Bewerbungen eingegangen
„Wir haben deutlich mehr als 800 Bewerbungen erhalten“, sagt Stadtsprecher Martin Schulmann. Das sei ein überaus erfreuliches Ergebnis. Denn für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) sind nach Vorgabe des Amtsgerichtes 446 Bewerberinnen und Bewerber für die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen zu benennen.
Deutlich geringer fiel das Bewerbungsecho aber im Jugendbereich aus: Da sind dem Aufruf nur 167 Bewerberinnen und Bewerber gefolgt, zu besetzen sind allerdings 236 Stellen. Deshalb startet die Stadt einen erneuten Aufruf, um Jugendschöffinnen und -schöffen zu gewinnen.
Gesucht werden insgesamt 682 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Gelsenkirchen und Landgericht Essen als Volksvertreter Recht sprechen. Der Rat der Stadt und der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familien müssen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen, wie an Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Jugendschöffen benötigt werden.
Bis zum Herbst entscheidet dann ein Wahlausschuss aus Amtsrichtern, Verwaltungsbeamten und Vertrauenspersonen der Stadt, wer in den kommenden fünf Jahren am Amtsgericht ehrenamtlich urteilt. Bestimmt werden so die Haupt- und Ersatzschöffinnen und -schöffen.
Panne in Gelsenkirchen: Mail-Postfach vollgelaufen – Bewerbungsmails kamen nicht an
Zwar verlief die Bewerbungsphase bis zur Frist am 30. April nicht ganz pannenfrei, mit dem Ergebnis ist die Stadt, die als „Sammler“ der Bewerbungen fungiert und sie ans Justizzentrum weiterleitet, einigermaßen zufrieden. Ein Bewerber hatte nach mehreren vergeblichen Versuchen, am 29. April eine Mail an die entsprechende Adresse zu schicken, diese Fehlermeldung erhalten und sich nach Ablauf der Frist an die WAZ gewandt: „Das Postfach des Empfängers ist voll und kann zurzeit keine Nachrichten annehmen. Versuchen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch mal, Ihre Nachricht zu senden, oder wenden Sie sich direkt an den Empfänger.“
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Schulmann bestätigt die Postfach-Blockade, der Grund dafür sei „eine Erkrankung der beauftragten Mitarbeiterin“ gewesen. Ihr zwei Gigabyte fassendes Mail-Postfach sei in der Zeit ihrer Abwesenheit vollgelaufen. „Interessierte, die das gleiche Problem hatten, haben die Stadt per Telefon kontaktiert“, schildert der Stadtsprecher die Vorgehensweise der Stadt. Diesen sei dann eine alternative Mail-Adresse genannt worden. Wie viele Mails insgesamt ihr Ziel nicht fanden, ist nach Angaben der Verwaltung „nicht feststellbar“.
Nach E-Mail-Blockade: Gelsenkirchener bewirbt sich als Schöffe auf dem Postweg
Und der Gelsenkirchener, der sich beschwert hatte über diesen „unzulässigen Vorgang“ während der Bewerbungsphase – was ist aus seiner Bewerbung geworden? „Er steht auch auf der Liste der Kandidatinnen und Kandidaten“, sagt Martin Schulmann. „Er hat neben dem digitalen Weg offenbar noch ganz klassisch den Postweg eingeschlagen und eine Bewerbung verschickt.“
Interessierte für das Amt der Jugendschöffinnen und -schöffen können sich bis zum 16. Juni beim Jugendamt, 0209 169 9368, E-Mail: ulrike.rostek@gelsenkirchen.de, bewerben. Das Bewerbungsformular gibt es auf www.gelsenkirchen.de, weitere Auskunft auf www.schoeffenwahl2023.de.