Gelsenkirchen. Anträge für das neue Wohngeld können in Gelsenkirchen endlich final bearbeitet werden. Und bald vergrößert sich der Empfängerkreis noch mal.
Für viele Gelsenkirchener mit knapper Haushaltskasse dürfte das ein Grund sein, aufzuatmen: Seit wenigen Wochen können Anträge für das neue Wohngeld-Plus endlich final von der Stadt bearbeitet werden. Und das Antragsaufkommen ist auch deutlich gestiegen – wenn auch nicht so stark wie erwartet.
Mit dem Jahreswechsel war die Wohngeld-Reform in Kraft getreten. Mit der erneuerten Leistung werden Menschen unterstützt, deren Einkünfte knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Das neue Gesetz berücksichtigt insbesondere die seit Beginn des Ukraine-Krieges enorm gestiegenen Heizkosten, wodurch sich das Wohngeld im Durchschnitt um 190 Euro je Haushalt erhöht hat. Auch der Berechtigtenkreis ist mit dem neuen Gesetz deutlich angewachsen. In Gelsenkirchen hat man mit rund 20.000 Haushalten gerechnet, vor der Reform waren es rund 6500 Berechtigte.
Bislang etwa Verdopplung der Wohngeld-Anträge in Gelsenkirchen
Final bearbeitet werden konnten die Anträge für das neue Wohngeld allerdings erst Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, weil erst eine Software vom Land NRW zur Verfügung gestellt werden musste. In dringenden Fällen (bis heute waren es laut Stadt 510 Haushalte) ermöglichte die Stadt Gelsenkirchen Vorschusszahlungen. Richtig berechnet werden kann das Wohngeld aber erst seit Ende März/Anfang April.
Nach Angaben von Sozialdezernentin Andrea Henze wurden im Jahr 2023 bislang 4641 Anträge gestellt. Berücksichtigt sind dabei sowohl Anträge von Menschen, die neu zum Kreis der Berechtigen hinzugekommen sind als auch Verlängerungsanträge von Gelsenkirchenern, die zuvor bereits Wohngeld erhalten hatten. Im Vergleich zu 2022 „macht das in Gänze etwa eine Verdopplung der Anträge“, so Sozialdezernentin Andrea Henze auf Nachfrage. Erwartet hatte die Stadt eine Verdreifachung.
Bearbeitet worden seien bislang 3819 Anträge, davon seien 2741 bewilligt und 1105 abgelehnt worden. Somit liegt die Erfolgsquote bei etwa 72 Prozent.
Neue Anträge für Wohngeld-Plus: Rund drei Monate Wartezeit in Gelsenkirchen
Auf eine finale Bearbeitung warten müssen Neu-Antragstellende laut Henze aktuell etwa drei Monate. „Das ist noch nicht optimal und eine lange Zeit für die Berechtigten, aber wir sind hier schneller als andere Städte, wo man teils sechs Monate warten muss.“
Um die Antragsflut zu bearbeiten, wurden laut Henze in Gelsenkirchen bislang elf neue Stellen in der Wohngeldstelle eingerichtet, acht davon seien bislang besetzt worden. Die Personalkosten dafür muss die Stadt selbst tragen. „Es sind circa eine Million Euro für Personal und Sachmittel, die bei uns haften bleiben“, so die Stadträtin.
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Die neuen Regelungen können Bürgergeld-Empfängern auch den Weg aus der Grundsicherung ebnen. Jobcenter-Termine werden damit für sie obsolet. Insbesondere Aufstocker können wohngeldberechtigt sein. Sind sie es tatsächlich, müssen sie sogar Wohngeld statt Bürgergeld (ehemals Hartz-IV) bekommen, weil das Wohngeld eine vorrangige Leistung ist. Dafür ist im Gesetz eine Übergangszeit vorgesehen. Verpflichtend wird der Wechsel zum 1. Juli.
Die Stadt Gelsenkirchen wird dann „eine neue Bewertung vornehmen müssen“, so Henze. Das Resultat: womöglich noch mal deutlich mehr Anträge. Große Auswirkungen auf die Bearbeitungszeit werde dies aber voraussichtlich nicht haben. Henzes Signal: Hier seien viele Fälle bekannt, diese könnten schnell abgearbeitet werden.
Noch bis Ende des Monats Mai hält die Stadt ihre Wohngeld-Hotline aufrecht. Dort können zentrale Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur Berechnung der Leistung gestellt werden. Erreichbar ist die Hotline unter 0209/169 4208.