Gelsenkirchen. Die Stadt Gelsenkirchen passt zur zweiten Jahreshälfte die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger an. Diese Mieten gelten nun als angemessen.
Die Stadt Gelsenkirchen erhöht zum 1. Juli 2023 die Mietobergrenzen für Bürgergeld-Empfänger und Geflüchtete. Wie aus einer Vorlage hervorgeht, die dem Sozialausschuss vorgelegt wurde, werden die sogenannten Kosten der Unterkunft (KdU) dann an aktuelle Entwicklungen auf dem Mietmarkt angepasst.
Die KdU werden vom Jobcenter übernommen, solange Miete und Wohnungsgröße angemessen sind. Als angemessen betrachtet wurden bislang Brutto-Kaltmieten zwischen 350 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt mit einer maximalen Wohnungsgröße von 50 Quadratmetern. Nun ist eine Erhöhung von 30 Euro auf 380 Euro geplant – zusammengesetzt aus 300 Euro Netto-Kaltmiete und 80 Euro kalter mittlerer Betriebskosten (z.B. Straßenreinigung, Gartenpflege, Grundsteuer, Abwasserentsorgung).
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Dieselbe Erhöhung gibt es auch für Zwei-Personen-Haushalte (bislang 430 Euro, 65 Quadratmeter) und Drei-Personen-Haushalte (bislang 530 Euro, 80 Quadratmeter). Für Vier-Personen-Haushalte (bislang 620 Euro, 95 Quadratmeter) ist eine etwas deutlichere Anpassung um 50 Euro geplant, für Fünf-Personen-Haushalte werden künftig Miet- und Betriebskosten von 40 Euro mehr als angemessen betrachtet (bislang 740 Euro, 110 Quadratmeter).
Kosten der Unterkunft in Gelsenkirchen: Fast 148 Millionen Euro für 2023 veranschlagt
Nach aktueller Rechtsprechung ist es erforderlich, die Mietobergrenzen mindestens im Abstand von zwei Jahren zu überprüfen. Angepasst wurden sie in Gelsenkirchen zuletzt zum 1. Juli 2021. Die neuen Grenzen basieren auf einer Untersuchung des Wohnungsmarktes des Forschungsunternehmens „empirica“, das entsprechende Analysen seit 2014 für die Stadt durchführt.
Die KdU sind für die Stadt Gelsenkirchen ein enormer Kostenfaktor. Ohnehin stellen die Sozialtransferleistungen den größten Teil der Ausgaben in Gelsenkirchen dar – 609,2 Millionen von insgesamt 1,29 Milliarden sind im Haushalt 2023 veranschlagt. Die KdU alleine betragen allerdings schon rund 144,7 Millionen Euro. Davon entfallen rund 11,5 Millionen Euro auf den Personenkreis der Zugewanderten aus Südosteuropa und rund 22 Millionen auf anerkannte Geflüchtete.
Übernommen werden vom Jobcenter nicht nur die Kaltmieten, sondern auch die Heizkosten (Strom müssen Leistungsbezieher selbst zahlen). Die enormen Heizkostensteigerungen seit Beginn des Ukraine-Krieges sind für die Stadt deshalb eine weitere deutliche Zusatzbelastung. Im Haushaltsjahr 2023 wurden hier Mehraufwendungen in Höhe von rund 9,5 Millionen Euro veranschlagt.