Gelsenkirchen. Jetzt gibt es das neue Wohngeld – und die Antragswelle rollt. Wie Berechtigten geholfen wird und warum die Stadt Erwartungen dämpft.

Mehr Zuschüsse für rund 20.000 Gelsenkirchener Haushalte: Mit dem neuen Jahr ist die Wohngeld-Reform in Kraft getreten – und die erwartete Antragswelle rollt bereits: Die Wohngeldstelle in Gelsenkirchen hat nach Angaben der Stadt bereits 354 Anträge erhalten. „Das ist etwa das Doppelte von dem, was wir sonst wöchentlich abarbeiten“, sagt Stadtsprecher Martin Schulmann.

Final bearbeitet werden können die Anträge – da dämpfte die Stadt bereits im Dezember die Erwartungen – allerdings erst im April, da voraussichtlich erst dann eine entsprechende Software vom Land zur Verfügung gestellt wird.

Wer dringend auf dieses Geld angewiesen ist und wirklich nicht bis April warten kann, erhält allerdings die Möglichkeit, schon vor der abschließenden Bearbeitung der Anträge Unterstützungsleistungen ausgezahlt zu bekommen. Allerdings kann es dann passieren, dass diejenigen, die einen Vorschuss erhalten, dann etwas zurückzahlen müssen, wenn das Wohngeld dann ab April final berechnet werden kann und der Anspruch geringer ausfällt als zunächst eingeschätzt. Und: „Auch die Anträge für die Vorschusszahlungen werden natürlich etwas dauern“, warnt Schulmann auch hier vor zu großen Erwartungen. 354 Anträge seien nicht in einer Woche zu bearbeiten.

Immerhin wird das Personal in der Wohngeldstelle schrittweise aufgestockt, um die Antragswelle zu bewältigen. Mittlerweile sind laut Schulmann bereits zwei zusätzliche Mitarbeitende im Dienst, für weiteres neues Personal würden derzeit Vorstellungsgespräche laufen.

Wohngeld-Hotline der Stadt Gelsenkirchen beantwortet wichtige Fragen

Damit sich die Wohngeldstelle auf die Bearbeitung der Anträge konzentrieren kann, hat die Stadt eine Hotline geschaltet, in der Fragen zum Bearbeitungsstand oder zur Berechnung des Wohngeldes gestellt werden können (0209/169 4208). Diese wird laut Schulmann auch reichlich genutzt. „Die Hotline hat in diesem Jahr bereits 630 Anrufe bekommen.“ Die meisten Fragen könnten dort beantwortet werden, nur wenige Hilfesuchende müssten tatsächlich zu den Sachbearbeitenden durchgestellt werden.

Mit dem neuen Wohngeld werden Menschen unterstützt, deren Einkünfte knapp oberhalb der Grenze zum Erhalt sozialer Sicherung liegen. Das neue Gesetz berücksichtigt insbesondere die gestiegenen Heizkosten, wodurch sich das Wohngeld für alle Empfangende erhöht – und zwar im Durchschnitt um 190 Euro je Haushalt. Auch der Berechtigtenkreis wächst mit den neuen Regelungen deutlich an. In Gelsenkirchen rechnet man mit rund 20.000 Haushalten, vor der Reform waren es rund 6500 Berechtigte. Für eine erste Orientierung hat das Bundesbauministerium auf www.bmwsb.bund.de einen Wohngeldrechner zur Verfügung gestellt.