Gelsenkirchen. Immer wieder fallen in Gelsenkirchen unhaltbare Wohn- und Lebensverhältnisse auf. Wieder geht’s um Leistungsmissbrauch und Kindeswohlgefährdung.
Einmal mehr ist das ressortübergreifende „Interventionsteam EU-Ost“ der Stadt Gelsenkirchen Hinweisen nach Sozialleistungsmissbrauch und anderen unhaltbaren Zuständen nachgegangen. Und abermals wurden die Frauen und Männer des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD), des Verkehrsüberwachungsdienstes (VÜD), der Baubehörde und der Wohnungsaufsicht, der Arbeitsverwaltung (IAG), des Energieversorgers, der Polizei und der Sprachmittler bei ihren Kontrollen fündig – diesmal in Rotthausen.
In einem Haus an der Schonnebecker Straße wurden durch die ELE aufgrund von Zahlungsrückständen zwei Stromzähler gesperrt. Da sich ein Gaszähler aufgrund seiner Verplombung nicht sperren ließ, wurde dieser ebenfalls wegen Zahlungsrückständen ausgebaut. Im ganzen Treppenhaus war darüber hinaus ein deutlicher Kohlenmonoxid-Geruch wahrzunehmen. Innerhalb der Räumlichkeiten stellte der KOD wegen akuter Brandgefahr bzw. Sauerstoffunterversorgung einen gasbetriebenen Terrassenofen (Heizpilz) sicher. Zudem wurde eine illegal errichtete Verkabelung zwischen der Wohnung im 3. Obergeschoss und der stromlosen Erdgeschosswohnung festgestellt.
Kindeswohlgefährdung und ein Hinweis ans Jugendamt
Bei einer Familie wurde ein nicht gemeldetes elfjähriges Mädchen angetroffen. Dieses sei eigenen Angaben nach von Rumänien über Italien nach Deutschland eingereist und habe noch nie eine Schule besucht. Wegen offensichtlicher Kindeswohlgefährdung erfolgte ein Hinweis an das Jugendamt.
Die Bauordnung leitet aufgrund diverser Mängel im Treppenhaus gegen den Eigentümer ein bauordnungsrechtliches Verfahren ein. Ferner wird die illegale Nutzung des Spitzbodens zu Wohnzwecken untersagt. Durch das IAG wurde aufgrund eines nicht angegebenen Einkommens ein Sozialleistungsmissbrauch festgestellt.
Schule nie besucht, keine Kleidung und Lebensmittel
In einem Haus an der Mechtenbergstraße berichteten Bewohner von einem Schimmelpilzbefall. Bei der Begehung wurden neben zwei Erwachsenen auch sechs minderjährige Kinder angetroffen, darunter ein Kleinkind sowie ein Säugling. Alle Personen verfügen über keinen festen Wohnsitz in Deutschland. Gegen die beiden Erziehungsberechtigten werden wegen Meldeversäumnis Bußgeldverfahren eingeleitet. Für die Kinder gibt es augenscheinlich keine Versorgungsartikel. Auch waren weder Kleidung noch adäquate Lebensmittel vorhanden. Zwei schulpflichtige Kinder haben die Schule eigenen Angaben nach noch nie besucht. Da auch die hygienischen Zustände unzureichend waren, wurde das Jugendamt entsprechend informiert.
Weiterhin stießen die Dienstkräfte von KOD und Polizei in dem leerstehenden und geöffneten Nebenraum des Dachgeschosses auf ungeöffnete, originalverpackte und etikettierte Waren aus den Sortimenten von Textilien, Haushaltsgeräten, Werkzeugen und Beauty-Produkten. Die Kripo wird hierzu ein Strafverfahren einleiten.
In einem anderen Haus an der Mechtenbergstraße entdeckten die Mitarbeiter der Wohnungsaufsicht einen akuten Befall der Wände durch Schimmelpilz und leiten gegen den Eigentümer ein wohnungsaufsichtsrechtliches Verfahren ein.
32 Verwarnungen, sieben Autos abgeschleppt
Die Bewohner des illegal bewohnten Dachgeschosses mussten ihre Wohnung unmittelbar verlassen. Es wird geprüft, ob der Vermieter aufgrund der unsachgemäßen Vermietung für die erforderlichen Umzugskosten herangezogen werden kann.
Im Umfeld der kontrollierten Objekte wurden durch den VÜD insgesamt 32 Verwarnungen ausgesprochen. Zudem führte der VÜD im Zuge der Objektprüfungen insgesamt sieben Abschleppmaßnahmen wegen Verkehrsbehinderung durch.