Gelsenkirchen. Im August 2021 starb ein zweijähriger Junge in einer Gelsenkirchener Kita. Gegen zwei Frauen wurde nun Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben.

Diese Nachricht erschütterte eine ganze Stadt: Im August 2021 kam ein zweijähriger Junge in einer sogenannten Mini-Kita an der Franz-Bielefeld-Straße in Gelsenkirchen-Schalke ums Leben. Seinerzeit hieß es, der Junge habe sich zunächst im Bett eingeklemmt und sei anschließend erstickt. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen die beiden Erzieherinnen erhoben. Der Vorwurf lautet: „fahrlässige Tötung“. Ein Termin für die Eröffnung einer Hauptverhandlung wird in den nächsten Tagen erwartet.

Als das Unglück geschah, befanden sich drei Kinder und eben zwei Erzieherinnen (damals 24 und 36 Jahre alt) in der Einrichtung. Die Polizei erklärte später, dass die beiden Erzieherinnen den Jungen gegen 13.45 Uhr nach einem Mittagsschlaf in der Einrichtung leblos aufgefunden hatten. Nach erfolgten Reanimationsmaßnahmen vor Ort brachte ein Rettungswagen den Zweijährigen in ein Gelsenkirchener Krankenhaus, wo das Kind kurz darauf verstarb.

Keine Schlafwache, kein Babyfon in Gelsenkirchener Mini-Kita

Damals wurde Fragen laut, warum es in der Mini-Kita keine Schlafwache gegeben hat und warum die Erzieherinnen kein Babyfon mit oder ohne Kamera hatten, mit dem man für gewöhnlich jedes noch so leise Geräusch hören kann. Dass ein Erzieher oder eine Erzieherin im selben Raum Wache hält, in dem Kita-Kinder ihren Mittagsschlaf halten, ist in Gelsenkirchen nur in größeren Kindertagesstätten üblich, erklärte ein Sprecher der Stadt auf Nachfrage der WAZ. Die Mini-Kitas, in denen sich zwei Honorarkräfte um maximal bis zu neun Kinder kümmern würden, gestalteten laut Stadt ihren Tagesablauf selbst – und somit auch die Frage, ob sie Schlafwache halten oder nicht.

Die zuständige Essener Staatsanwaltschaft ist nun offenbar überzeugt, ausreichend Beweise zusammengetragen zu haben, um ein schuldhaftes Verhalten der beiden Erzieherinnen zu beweisen, weshalb am Gelsenkirchener Amtsgericht im August Anklage erhoben wurde.

Erzieherin soll Kind in Gelsenkirchener Kita missbraucht haben

In einem anderen, eine Gelsenkirchener Kindertagesstätte betreffenden Fall laufen hingegen weiterhin die Ermittlungen, wie die Essener Staatsanwaltschaft erklärte. Eine Erzieherin des Kita-Zweckverbandes des Bistums Essen soll im August 2022 ein Kind sexuell missbraucht haben. Der Verband hat daraufhin nach eigener Aussage mit sofortiger Wirkung die pädagogische Fachkraft, die in einer Gelsenkirchener Kita beschäftigt ist, freigestellt und Strafanzeige erstattet. Um welche Kindertagesstätte es sich handelt, wie alt das betroffene Kind ist und was der pädagogischen Fachkraft genau vorgeworfen wird, wollte der Kita-Zweckverband mit Rücksicht auf das Persönlichkeitsrecht des Kindes und im Hinblick auf die Ermittlungen nicht kommentieren.