Gelsenkirchen. Wer noch einen alten Führerschein hat, muss den demnächst umtauschen. In Gelsenkirchen ist die Führerscheinstelle dafür zuständig.

Wer heute den Führerschein macht, der bekommt nach bestandener Prüfung eine kleine Plastikkarte ausgehändigt. Das war früher anders, da kam die „Fleppe“ auf rosa oder grauem Papier daher. Doch die Tage der Papierführerscheine sind gezählt: Aufgrund einer EU-Richtlinie müssen sie in den kommenden Jahren in fälschungssichere EU-Führerscheine im Scheckkartenformat umgetauscht werden.

Das geschieht schrittweise, nach Geburtsjahrgang. Bis zum 19. Juli dieses Jahres mussten bereits alle Fahrer ihre Führerscheine umgetauscht haben, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden. Als nächstes an der Reihe sind Führerscheininhaberinnen und -inhaber der Jahrgänge 1959 bis 1964: Ihre Frist endet am 19. Januar 2023. Betroffen sind alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden.

Stadt Gelsenkirchen: „Termine ausrechend vorhanden“

Zuständig für den Umtausch ist die Führerscheinstelle. Als die Umtauschaktion vor etwa einem Jahr gestartet war, gab es viele Beschwerden: Bürger berichteten von lange Wartezeiten und großen Schwierigkeiten dabei, einen Termin zu bekommen. Das sei inzwischen behoben. „Für den Pflichtumtausch wurde in der Führerscheinstelle extra eine gesonderte Terminschiene eingerichtet“, erklärt Jan Totzek, Pressesprecher der Stadt Gelsenkirchen. „Termine stehen weiterhin in ausreichender Menge zur Verfügung; die Terminschiene ist in der Regel nicht ausgebucht.“ Termine vereinbart man entweder online unter www.gelsenkirchen.de oder telefonisch unter 0209 169-9599.

Benötigt werden der Personalausweis, Reisepass oder ein anderes gültiges Ausweisdokument, der aktuelle Führerscheines sowie ein aktuelles, biometrisches Foto. Sollte der alte Führerschein nicht in Gelsenkirchen ausgestellt worden sein, braucht man zudem eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde.

Das kostet es, wenn man den „falschen“ Führerschein vorzeigt

Wer in eine Führerscheinkontrolle der Polizei gerät und den „falschen“ Führerschein vorzeigt, obwohl er ihn schon hätte umtauschen müssen, muss mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro rechnen, teilte Stephan Knipp, Sprecher der Gelsenkirchener Polizei mit. Allerdings hätten die Beamten einen Ermessensspielraum – „die Regel wird sensibel umgesetzt“, formulierte es der Sprecher. Heißt: Wer seinen Führerschein noch nicht umgetauscht hat und erwischt wird, kann darauf hoffen, mit einer Verwarnung davonzukommen.