Gelsenkirchen. Warum eine ehemalige Mitarbeiterin von Saturn in Gelsenkirchen vor dem Arbeitsgericht klagt. Und warum der Konzern Betriebsräten Vorwürfe macht.

Die ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Elektronik-Fachmarktes Saturn in Gelsenkirchen müssen weiter auf einen Sozialplan warten, der den Verlust ihres Arbeitsplatzes zumindest ansatzweise ausgleichen könnte. Bisher hat das Unternehmen lediglich 0,2 Gehälter pro Beschäftigungsjahr im Rahmen eines Sozialplans als Abfindung angeboten. Eine Leistung, die die gekündigten Mitarbeiter als extrem niedrig empfinden.

Eine Kündigungsschutzklage, die jetzt eine 51-Jährige vor dem Arbeitsgericht eingereicht hatte, brachte die Klägerin nicht weiter. Da der Betrieb stillgelegt wurde, ist eine Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich. Eine gütliche Einigung der Parteien kam somit nicht zustande. Da noch offen ist, wann sich eine Einigungsstelle mit den Konditionen im geplanten Sozialplan auseinandersetzen wird, wurde das Verfahren der Klägerin ruhend gestellt.

Nach Saturn-Aus in Gelsenkirchen: Nur drei Mitarbeiter wechselten zu Filialen in der Region

Die Klägerin, die 35 Jahre lang bei Saturn tätig war, hatte ihre Kündigung wegen der langen Beschäftigungszeit zum 28. Februar 2023 erhalten. Tätig war sie in der Teamleitung an der Kasse. Ein Angebot, an einem anderen Standort zu arbeiten, hat sie von Saturn nicht erhalten. „Lediglich drei Mitarbeiter“, so Betriebsratsvorsitzender Guido Ballay, „wechselten nach ihrer Kündigung zum Media Markt Castrop Rauxel Service, zum Media Markt in Essen, Logistik und zu Saturn in Bochum.“

Ballay ist sicher, dass das Aus des Fachmarktes bereits vor zwei Jahren festgestanden habe. Denn im Dezember 2020 hätte Saturn den Mietvertrag mit Kaufhof exakt zum heutigen Schließungsdatum gekündigt.

Gescheiterte Verhandlungen: Saturn macht Betriebsrat Vorwürfe

Über einen Sozialplan hatten Geschäftsführung und Betriebsrat zwar verhandelt, doch zur Wahrung ihrer Interessen hatten die Arbeitnehmervertreter eine Einigungsstelle angerufen. Sie hatten zuvor wegen der unterschiedlichen Vorstellungen die Verhandlungen für gescheitert erklärt. Der Arbeitgeber wirft dem Betriebsrat vor, voreilig das Scheitern der Verhandlungen erklärt zu haben.

Jetzt muss als nächste Instanz das Landesarbeitsgericht am 18. Oktober entscheiden, ob die Erklärung des Betriebsrates rechtmäßig erfolgte. Bestätigt es das Vorgehen der Arbeitnehmervertreter, könnte eine Einigungsstelle ihre Arbeit aufnehmen. Doch noch haben die Arbeitgeber eine Hürde aufgebaut, die das Verfahren über die Ausgestaltung des Sozialplans verzögern könnte.

Der Anwalt des Saturn-Managements hat nämlich bisher den Vorschlag der Arbeitnehmer abgelehnt, als Vorsitzenden der Einigungsstelle einen ehemaligen Arbeitsrichter einzusetzen. Möglicherweise fürchtet der Arbeitgeber, dass sich die Leistungen im Sozialplan zu sehr zu seinen Ungunsten verändern könnten.

Nach Saturn-Aus in Gelsenkirchen: Bislang fünf Kündigungsschutzklagen

In der Vergangenheit galt häufiger ein Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr als Basis in Sozialplänen. In den letzten Jahren mussten sich Arbeitnehmer oft mit 0,75 oder nur mit einem halben Monatsgehalt zufriedengeben. Das Angebot von 0,2 halten die ehemaligen Saturn-Beschäftigten aber für völlig inakzeptabel. Schließlich habe der Konzern über Jahre ordentliche Gewinne erzielt.

Von den ehemals 25 Beschäftigten, die fast alle jahrelang bei Saturn beschäftigt waren, haben bisher fünf Kündigungsschutzklagen vor dem Arbeitsgericht eingereicht.

Beide Geschäfte geschlossen

Bereits im letzten Jahr hatte Saturn sein Geschäft in Buer aufgegeben. Im Juli 2022 schloss auch der Elektronik-Fachmarkt an der Bahnhofstraße.

Das Unternehmen gibt an, sich nicht über eine Verlängerung des Mietvertrages geeinigt zu haben. Man habe keine sinnvolle wirtschaftliche Fortführungsperspektive gesehen.

Der Mutterkonzern Ceconomy betrieb 2020 noch 400 Elektronik-Märkte in Deutschland. Saturn/Media soll 136 Filialen unterhalten.