Gelsenkirchen. Es gibt mehrere Fälle: Unbekannte sprechen in Gelsenkirchen Kinder an, etwa an der Georgstraße. Die Polizei warnt – und ruft zu Besonnenheit auf.

Eltern im Süden von Gelsenkirchens Nachbarstadt werden aktuell gebeten, noch mehr auf ihre Kinder aufzupassen als sonst: Grundschulen in Essen warnen vor einem unbekannten Mann, der angeblich versucht, Kinder in sein Auto zu locken. Auch im Gelsenkirchener Süden hat vor kurzem eine ähnliche Warnung die Runde gemacht: In einem Elternbrief warnt Christian Spiegel, Rektor der Grundschule Georgstraße, vor zwei unbekannten Männern, die Kinder auf dem Schulweg angesprochen und diese am Arm gezogen hätten.

„Wir möchten alle Schülerinnen und Schüler bitten, sich nicht von fremden Personen ansprechen zu lassen und auf gar keinen Fall mitzugehen oder in ein Auto einzusteigen“, appelliert Spiegel in dem Schreiben von Anfang September – und ergänzt: „Leider häufen sich diese Fälle in Gelsenkirchen."

Tun sie das tatsächlich? Was weiß die Polizei? Was sagt das Schulamt?

Polizei Gelsenkirchen: „Mehrere Fälle, in denen Unbekannte Kinder angesprochen haben“ - Tatverdächtiger identifiziert

„Der Polizei sind in den vergangenen Wochen mehrere Fälle gemeldet worden, in denen Unbekannte Kinder angesprochen haben“, bestätigte die Polizei. In diesen Fällen sei Kontakt zu den Betroffenen und den Schulen aufgenommen und die Präsenz an den Örtlichkeiten erhöht worden. Auf Nachfrage ergänzt Polizeisprecherin Merle Mokwa, dass sich die Fälle „nicht auf einen spezifischen Bezirk“ in Gelsenkirchen beziehen würden, sondern Beobachtungen an „unterschiedlichsten Stellen der Stadt“ gemacht worden seien.

Im Zuge der Ermittlungen hat die Polizei nach eigenen Angaben allerdings bereits einen tatverdächtigen 70-jährigen Gelsenkirchener identifiziert, gegen den ein Strafverfahren eingeleitet wurde. Ob dieser Mann auch Kinder von der Grundschule Georgstraße angesprochen hat, könne man derzeit nicht sagen, so Mokwa. „Die Ermittlungen dauern an.“ Inwieweit sich die Fälle tatsächlich zugetragen hätten und welche Rolle der 70-Jährige dabei gespielt hat, versuche man nun in Gesprächen mit den Kindern und ihren Erziehungsberechtigten herauszufinden.

Das Ansprechen eines Kindes stellt für sich allein zwar noch keine Straftat dar. „Gleichwohl kann es strafbar sein, wenn man das Kind zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung genötigt wird“, heißt es seitens der Polizei.

Ans Schulamt wurde offenbar nicht jeder der jüngsten Fälle herangetragen. „Hier bei uns laufen diesbezüglich derzeit keine Anfragen oder Schwierigkeiten zusammen“, sagt Schulamtsdirektorin Petra Bommert. Rektor Spiegel von der Grundschule Georgstraße habe mit Blick auf den Vorfall in seiner Schülerschaft das Gespräch mit dem Schulamt gesucht. „Wir haben da in solchen Fällen eine beratende Funktion und überlegen gemeinsam, wie man dann am besten auf die Eltern zugeht, ob man einen Elternbrief schreibt oder nicht.“

Polizei Gelsenkirchen appelliert: „Nicht in sozialen Netzwerken spekulieren“

Klar ist: Ist so ein Elternbrief einmal geschrieben, wird dieser häufig vielfach in sozialen Netzwerken und in Whatsapp-Gruppen geteilt. So war es auch beim Brief von Christian Spiegel. Die Polizei appelliert deswegen an die Eltern, beim Umgang mit solchen Schreiben etwas zurückhaltender zu sein. „Die Polizei nimmt solche Sachverhalte ernst, insbesondere weil diese für große Verunsicherung bei Eltern und Verantwortlichen von sozialen Einrichtungen sorgen“, heißt es in einer Pressemitteilung. Man bitte aber darum, „besonnen zu bleiben und nicht in sozialen Netzwerken zu spekulieren.“

Informationen über einen unsicheren Schulweg, die einmal herausgetragen worden sind, seien schwer wieder zurückzunehmen, etwa wenn sie sich durch die Ermittlungen als Falschmeldungen entpuppen. „Die Auflösung erreicht dann nicht alle, aber es bleibt verankert in den Köpfen“, sagt Mokwa.

Generell rät die Polizei allen Eltern, ihre Kinder für das Thema zu sensibilisieren und ihnen Verhaltensregeln für den Schulweg und die Freizeit mitzugeben. „Erklären Sie Ihrem Kind, wie es sich in bedrohlichen Situationen richtig verhalten sollte. Besprechen Sie, wo Ihr Kind Unterstützung bekommen kann und erklären Sie, dass Weglaufen, um Hilfe bitten oder lautes Schreien in Notsituationen richtig sind. Legen Sie außerdem fest, mit wem Ihr Kind mitgehen darf und von wem es abgeholt werden darf.“