Gelsenkirchen. Verdacht auf Geldwäsche und Hehlerei in Gelsenkirchen – die Behörden ermitteln: Das ist das Ergebnis einer Kontrolle bei Goldhändlern.

Bei einer erneuten behördenübergreifenden Kontrolle in Gelsenkirchen sind die Prüfer am Mittwoch, 24. August, fündig geworden. Der Verdacht: Geldwäsche und Hehlerei bei Goldhändlern.

Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes, der Gewerbeaufsicht, der Polizei und des Finanzamtes haben am Mittwoch fünf Betriebe unter die Lupe genommen, die im Goldankauf und –verkauf tätig sind. In vier Betrieben wurden Verstöße gegen das Geldwäschegesetz festgestellt. Hier fehlte die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation der An- und Verkäufe. Wie Stadtsprecher Martin Schulmann erklärte, schreibt der Gesetzgeber „eine Legitimationspflicht vor“.

Datenabgleich durch Polizei: Stammt das Gold aus Diebstählen in Gelsenkirchen?

Nach Polizeiangaben sind die Kontrolleure bei den Goldhändlern auf höherwertige Goldschmuckstücke (Symbolbild) gestoßen, deren Herkunft mangels Dokumentation unklar ist. Daher der Verdacht, dass es sich um Diebesgut oder Hehlerware handeln könnte.
Nach Polizeiangaben sind die Kontrolleure bei den Goldhändlern auf höherwertige Goldschmuckstücke (Symbolbild) gestoßen, deren Herkunft mangels Dokumentation unklar ist. Daher der Verdacht, dass es sich um Diebesgut oder Hehlerware handeln könnte. © WAZ | Hans Blossey

Hintergrund ist das Vorhaben des Bundes, gegen kriminelle Geldwäsche verstärkt vorzugehen. Bereits im Januar 2020 ist im Edelmetallhandel eine neue Regelung eingeführt worden. Selbst bei kleinsten Mengen Altgold, bei kleinen Münzen oder Barren muss der Verkäufer sich ausweisen. Zudem besagt das Gesetz, dass Gold gegen Bargeld anonym nur noch bis 1999,99 Euro gekauft werden kann. Zuvor lag die Grenze bei 10.000 Euro. Bei höheren Beträgen ist zwar nicht direkt ein Herkunftsnachweis zu erbringen, wohl aber muss sich der Käufer ausweisen. Bei allen Anlageklassen (Aktien, Immobilien, Anleihen etc.) ist eine Legitimation durch die Depotbank bzw. den Notar zwingend erforderlich.

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Nach Polizeiangaben handelt es sich bei dem vorgefundenen Gold in Gelsenkirchen zumeist um „höherwertige „Schmuckstücke“. Die fehlende Dokumentation durch Ausweiskopien der Verkäufer nährte bei den Kontrolleuren den Verdacht, dass es sich bei den Ankäufen um Diebesgut oder Hehlerware handeln könnte. „Ob das der Fall ist, wird gerade von uns durch einen Datenabgleich mit registrierten Diebstahlsfällen geprüft“, sagte Polizeisprecher Thomas Nowaczyck.

Kontrolleure bemängeln Kassenführung bei Gelsenkirchener Goldhändlern

Das Finanzamt hat außerdem in allen überprüften Betrieben eine mangelhafte Kassenführung festgestellt, so entsprachen zum Beispiel in zwei Betrieben die vermerkten Barumsätze nicht dem Kassenbestand.

Am vergangenen Montag hat es eine ähnliche konzertierte Kontrollaktion in Gelsenkirchen gegeben. Im Fokus der Prüfer: Trinkhallen, Kioske und private Supermärkte. Der Verdacht hier: Schwarzarbeit, Drogenhandel, Pfandbetrug.