Gelsenkirchen. Gelsenkirchen zieht Bilanz: Was die Versorgung und Unterbringung der Ukraine-Flüchtlinge bisher kostet – und was die Stadt erstattet bekommt.

Für die Versorgung und Unterbringung der über 2162 Geflüchteten aus der Ukraine in Gelsenkirchen sind bislang mindestens Kosten in der Höhe von knapp 4,88 Millionen Euro entstanden. Das geht aus einer Mitteilung hervor, welche die Kämmerei jetzt dem Stadtrat vorgelegt hat. Stichtag für die Kostenaufstellung war der 30. Juni.

Stadtkämmerer Ludiger Wolterhoff hatte im Juni gegenüber der WAZ bereits angekündigt, dass er eine Deckung der Kosten durch Bundes- und Landesmittel erwartet. Dies wird durch die Mitteilungsvorlage aus seinem Dezernat nun bestätigt. Demnach rechnet die Stadt Gelsenkirchen mit Entlastungen in Höhe von knapp 4,86 Millionen Euro.

Notunterkünfte für Flüchtlinge: Noch kein Strich unter der Rechnung

Noch nicht berücksichtigt sind bei der Kostenaufstellung allerdings die Kosten für die Bereitstellung und Herrichtung der fünf Notunterkünfte (Emscher-Lippe-Halle, Kloster St. Mariä Himmelfahrt, frühere Hauptschule an der Mehringstraße, Sporthallen am Wildenbruchplatz und an der Breddestraße). Dabei wurden nicht nur Betten aufgestellt, es kam beispielsweise auch zu kostspieligen Maßnahmen wie die Reparatur der Heizung an der Emscher-Lippe-Halle. Auch Kosten für die Integration der Kinder und Jugendlichen in Kitas und Schulen sind noch nicht aufgeführt. Ob die Stadt hier ebenfalls alles auf den Deckel des Bundes schreiben kann, wird sich im Laufe des Jahres zeigen.

Bislang miteinkalkuliert sind dagegen Sachkosten wie Leistungen zum Lebensunterhalt der Vertriebenen, Einrichtungsbeihilfen oder die Ausstattung des Info-Points Ukraine, an dem die Stadt Verwaltungsleistungen für die Ukrainer gebündelt hat. Insgesamt beziffert die Stadt die Sachkosten auf knapp 4,07 Millionen Euro, weitere knapp 812.000 Euro sind an Personalkosten angefallen.

Kosten für Flüchtlinge: Diese Leistungen erhält Gelsenkirchen von Bund und Land

Der Bund beteiligt sich mit insgesamt knapp 2 Milliarden Euro an den Kosten der Schutzsuchenden, die auf NRW entfallenden 430 Millionen Euro Bundesmittel werden komplett an die Kommunen weitergegeben. Darüber hinaus erhält Gelsenkirchen Hilfe vom Land in Form von monatlichen Pauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz. Die Pauschale wird für jede aus der Ukraine vertriebene Person gezahlt, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beträgt pro Person monatlich 1125 Euro.

Nach dem mittlerweile erfolgten Rechtskreiswechsel erhält der Großteil der Geflüchteten aus der Ukraine inzwischen allerdings keine Asylbewerberleistungen mehr; mittlerweile bekommen sie Leistungen vom Jobcenter. Hier beteiligt sich der Bund mit 68,4 Prozent an den Kosten für Unterkunft und Heizung.