Gelsenkirchen. Läden mit frischen Ideen sollen im Zuge eines Sofortprogramms in Gelsenkirchen realisiert werden. Fördergeld ist da, die Läden nicht. Die Gründe.
- Fördermittel vom Land bekommt die Stadt für die Attraktivierung der Innenstadt.
- Von dem Geld sollen unter anderem auch Existenzgründer mit frischen Ladenideen und Gelsenkirchener Hauseigentümer profitieren.
- Rund zehn Geschäfte, so die Idee im Februar, sollen eröffnet werden. Doch die Umsetzung hakt.
Das Sofortprogramm zur Förderung der Innenstadt soll Läden mit frischen Ideen in die Städte bringen. Die Grundidee: Mit Landes-Mitteln kann die Stadt Gelsenkirchen (leerstehende) Ladenlokale mit einem Mietzins von bis zu 70 Prozent der Altmiete anmieten und zu deutlich günstigeren Konditionen (bis zu 20 Prozent der Altmiete) an Händler weitervermieten. Vom System sollen alle profitieren: Existenzgründer, Hauseigentümer, aber auch die Stadt durch neue Impulse für die City. Allein: In Gelsenkirchen kommt das Programm bislang nicht wirklich vom Fleck.
800.000 Euro für Innenstädte von Gelsenkirchen und Buer
Der Förderzeitraum ist bis Ende 2023 begrenzt, die Fördersumme ist fixiert. Insgesamt 800.000 Euro stehen für die Altstadt und Buer bereit, darin enthalten sind auch die Mittel für das Ladenprogramm. 15 Interessenten hatten bereits Anfang Februar ihre Geschäftsideen – zum Beispiel für ein Baby-Spa oder einen Spiele-Laden – skizziert, fünf Vermieter Interesse signalisiert. Gut viereinhalb Monate später ist sichtbar noch nicht viel passiert.
Allein der Musiker und (Lebens)-Künstler Norbert Labatzki hat bislang sein „Schloss Stolzenfelz“ als Generationentreff an der Ahstraße eröffnet. Musik, Debatten, kleine Ausstellungen, Tanz, Kaffee und Kuchen – all das soll es hier geben. Der Start lief verheißungsvoll. Dass sich Labatzki als Vorreiter des Sofortprogramms sehen kann, hat sicher auch mit einer Portion sturer Durch-und Umsetzungskraft zu tun. Im Genehmigungsverfahren zeigte er sich höchst beharrlich, bekam auch unbürokratisch Unterstützung. Lesen Sie auch: Ein Schloss für die Innenstadt – neuer Laden in Gelsenkirchen
Nutzungsänderungen für manche Läden erforderlich
An Vorschriften und Genehmigungen, an Auflagen durch Bauordnung und Brandschutz – an ihnen hapert es andernorts. Offenbar zeigte sich erst bei genauerer Betrachtung, dass manches Ladenlokal in der Realität längst nicht mehr dem einst genehmigten Zustand entsprach. Zudem tat sich wohl mancher schwer, entsprechende Nutzungsänderungsanträge einzureichen. Oder er scheiterte damit, sein Konzept umzusetzen, weil es sich selbst bei niedrigen Mietkonditionen nicht zu rechnen schien. „In einigen Fällen bedeutet das den K. o.“ Die Gesamtlage „war schwieriger als gedacht“, räumt Bernd Gebert, Abteilungsleiter Strukturentwicklung und Einzelhandel bei der Gelsenkirchener Wirtschaftsförderung ein. Er ist nun guter Hoffnung, dass die Läden im August an den Start gehen können. „Das wird sportlich, aber wir versuchen alles.“
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Vier Pop-up-Läden in Buer und sechs in der Altstadt waren das Ziel. Weniger werden es auf jeden Fall werden. „In Buer sind wir an drei Standorten noch ganz gut dran“, sagt Gebert, im Süden sind zumindest zwei Standorte raus. Das Bemühen der Wirtschaftsförderung und auch der Genehmigungsbehörden im Wettlauf mit der Zeit sieht Citymanagerin Angela Bartelt („das geschieht alles viel schneller als gewöhnlich“), doch macht sie klar: „Jeder Monat, der verstreicht, kommt weder Mietern noch Eigentümern zugute.“
Die Genehmigungshürden stehen nicht allein in Gelsenkirchen. „Das geht vielen anderen Städten ähnlich“, sagt Bernd Gebert. „Der Vorlauf war für alle relativ kurz.“ Gelsenkirchen setze daher darauf, dass das Land „sich besinnt und das Programm verlängert. Sonst müssen wir Fördermittel zurückgeben.“
>>> 90 Prozent Landesförderung
39 Leerstände (10 Prozent) hat die Wirtschaftsförderung 2021 in der Gelsenkirchener Innenstadt gezählt, 31 (11 Prozent) in Buer.
Durch den Förderbaustein „Verfügungsfonds Anmietung“ kann die Stadt für maximal 24 Monate Ladenlokale mit einer Größe von bis zu 300 Quadratmetern anmieten. Die Differenz der Ausgaben der Anmietung von Leerständen (oder drohenden Leerständen) und der Weitervermietung wird dabei mit 90 Prozent durch das Land NRW gefördert.
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