Gelsenkirchen. Wer ein Tierheim-Hund in Gelsenkirchen aufnimmt, bleibt mittlerweile lange von der Hundesteuer befreit. Hilft das bei der Vermittlung?

Seit mittlerweile einem halben Jahr gilt für alle Gelsenkirchenerinnen und Gelsenkirchener, die einen Hund aus dem Tierheim aufnehmen, eine dreijährige Befreiung von der Hundesteuer. Zuvor galt die Steuerbefreiung lediglich für ein Jahr. Ein Anreiz für Hundevermittlung oder ein wirkungsloser Geld-Bonus: Was hat die Ausnahmeregelung bislang gebracht?

Nach Angaben der Stadt wurden im ersten Halbjahr 2022 immerhin bereits so viele Hunde aus dem Tierheim in Gelsenkirchen angemeldet wie im gesamten vergangenen Jahr. 2021 waren es zehn, 2022 bislang ebenfalls zehn. Dass das alleine auf die neue Ausnahmeregelung bei der Hundesteuer zurückzuführen ist, glaubt man im Tierheim Gelsenkirchen jedoch weniger – was nicht heißt, dass man die dreijährige Befreiung dort kritisch sieht.

Tierschutzverein Gelsenkirchen: Steuerbefreiung für Tierheim-Hunde muss sich mehr herumsprechen

„Das ist eine tolle Sache von der Stadt, ein super Ansatz“, sagt Tierheimleiter Thorsten Wiese über die ausgeweitete Steuerbefreiung. „Das war immer auch ein Bestreben von uns.“ Doch zugleich sagt er: Die Anschaffung eines Hundes sollte nicht mit den 129 Euro jährlichen Hundesteuern stehen und fallen. Ein unerheblicher Beitrag sei dies zwar nicht, dennoch müssten zukünftige Besitzer im Blick haben, dass teure Tierarztkosten, eventuelle Kosten für die Hundeschule oder für die Unterbringung des Hundes während des Urlaubs auf sie zukommen. „Da braucht man ein finanzielles Polster.“

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Ähnlich äußert sich Heike Reddig, Vorstandsmitglied und Sprecherin des Tierschutzvereins. Sie sorgt sich zwar um die Zeit nach den drei Jahren Steuerbefreiung und hofft, dass „die Hunde danach nicht wieder zurück zu uns ins Tierheim kommen“. Grundsätzlich sei die Regelung aber sehr positiv zu bewerten. Ein Anreiz sei die Steuerbefreiung für die Interessenten nämlich durchaus, weshalb man bei den Vermittlungsgesprächen auch immer wieder auf die Ausnahme hinweise. „Es muss sich nur noch mehr herumsprechen.“

Kein Anreiz setzt die neue Fassung der Hundesteuersatzung übrigens bei der besonders schwierigen Vermittlung von Hunden, die nach dem Landeshundegesetz als gefährliche Rasse gelten. Für sie müssen in Gelsenkirchen weiterhin 627 Euro Hundesteuer im Jahr gezahlt werden.

FDP Gelsenkirchen: Entlastung in Inflationszeiten durch Wegfall der Hundesteuer

Dass die Ausnahmeregelung intensiver beworben werden muss, fordert auch die FDP, auf deren Initiative die dreijährige Steuerbefreiung zurückgeht. Zum bisherigen Effekt der Regelung sagt FDP-Fraktionschefin Susanne Cichos: „Es war der FDP-Fraktion klar, dass wir mit der Forderung, die Hundesteuer für drei Jahre auszusetzen, nicht automatisch zum Ausverkauf des Tierheims beitragen.“ Die Fraktion habe es als einen kleinen Beitrag betrachtet, Bürgerinnen und Bürger und Tierschutzverein zu entlasten – und das sei gerade in jetzigen Zeiten der Inflation wünschenswert. Da derzeit „zahlreiche Menschen durch Arbeitslosigkeit, Kurzarbeit oder andere finanzielle Einbußen mit jedem Euro rechnen müssen“, sei die Maßnahme sinnvoll. „Sie hilft Mensch, Tier und Tierheim gleichermaßen.“

„Das hilft Mensch, Tier und Tierheim gleichermaßen“: Susanne Cichos, FDP-Fraktionsvorsitzende in Gelsenkirchen, über die dreijährige Aussetzung der Hundesteuer.
„Das hilft Mensch, Tier und Tierheim gleichermaßen“: Susanne Cichos, FDP-Fraktionsvorsitzende in Gelsenkirchen, über die dreijährige Aussetzung der Hundesteuer. © FUNKE Foto Services | Jörg Schimmel

Vielmehr als die Auswirkungen der Hundesteuerbefreiung beschäftigt die FDP aktuell jedoch, wie es mit den Vertragsverhandlungen zwischen Stadt und Tierschutzverein aussieht. Das Tierheim erhält von der Stadt eine vertraglich geregelte „Fallpauschale“ als Gegenzug dafür, dass sie mit der Aufnahme und Versorgung von streunenden Hunden eine eigentlich städtische Aufgabe übernimmt. Doch über die Ausgestaltungen der Zusammenarbeit scheint aktuell Uneinigkeit zu herrschen. „Wir sind beunruhigt, dass es zu scheinbar fundamentalen Meinungsverschiedenheiten zwischen Kommune und Verein gekommen ist“, sagt FDP-Fraktionschefin Susanne Cichos.

Für den Hauptausschuss am Mittwoch, 22. Juni, haben die Liberalen deshalb nun einen Dringlichkeitsantrag gestellt. Darin möchten sie wissen, ob der Vertrag aufgrund unterschiedlicher Vorstellungen zu platzen droht und welche Auswirkungen die gestiegenen Energiekosten und die Aufstockung des Mindestlohns auf den Tierheim-Etat haben.