Gelsenkirchen. SPD-Abgeordnete Heike Gebhard meldet sich im Streit um die Standortsuche zur Polizeischule zu Wort und erhebt Vorwürfe gegen die Landesregierung.

Der Streit um die Standortsuche für den Neubau der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV), die ihren Hauptsitz bisher in Gelsenkirchen hat, wird um eine Facette reicher. Die scheidende Landtagsabgeordnete der Gelsenkirchener SPD, Heike Gebhard, meldete sich nun zu Wort und reagierte auf die Berichterstattung der WAZ, in der es unter anderem heißt, dass die „Entscheidung für einen Standort nach dem Einspruch in letzter Sekunde bis zu drei Monate auf sich warten lassen könnte. [Mehr zum Thema:Pressekonferenz abgesagt! Hickhack um neue Polizeihochschule]

„Seit Bestehen der HSPV hat sie ihren Sitz in Gelsenkirchen. Dies war gesetzlich festgelegt. Erst 2019 mit der Namensänderung der Hochschule, die von allen Fraktionen getragen wurde, strich die schwarz-gelbe Landesregierung den Sitz der Hochschule „in Gelsenkirchen“ aus dem Gesetz. Der Änderungsantrag der SPD-Landtagsfraktion, Gelsenkirchen als Standort im Gesetz zu belassen, wurde von CDU und FDP abgelehnt“, erinnert Gebhard.

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Für die Gelsenkirchenerin lasse dieser Vorgang nur einen Schluss zu: „Lange vor der Ausschreibung im Februar 2021 hatten CDU und FDP vor, Gelsenkirchen diese Landeseinrichtung zu nehmen. Ein politisch bemerkenswerter Vorgang – statt einer strukturschwachen Stadt unter die Arme zu greifen, nimmt man ihr eine Landeseinrichtung, ohne mit ihr zuvor in Verhandlung zu treten, ob sie einen zukunftsträchtigen Standort anbieten kann.“ [Lesen Sie dazu:Polizeischule Gelsenkirchen: Das ist die Vorgeschichte zum Millionendeal]

Wenn die Entscheidung jetzt auf sich warten lasse, dann sei das nach Ansicht von Heike Gebhard ein gutes Zeichen, weil der Vorschlag für Gelsenkirchen so qualitätsvoll sei, dass man ihn nicht einfach übergehen könne.

Tatsächlich muss nun die bei der Bezirksregierung Münster angesiedelte Vergabekammer Westfalen über den sogenannten Nachprüfungsantrag „von Amts wegen“ entscheiden. Die Bezirksregierung teilt auf Anfrage der WAZ mit, dass es sich um ein „sehr aufwendiges“ Verfahren handele und es bis zur Entscheidung „bis zu drei Monate“, sprich: bis Juni dauern könnte.