Gelsenkirchen. Zwischenfälle bei fast jeder Bombenentschärfung: Gelsenkirchen klagt über Konflikte bei Evakuierungen. Neue Regeln ermöglichen mehr Härte.
- Der Rat der Stadt Gelsenkirchen hat die neue „Ordnungsbehördliche Verordnung“ beschlossen und neuen Ordnungsregeln zugestimmt.
- Damit kann es die Stadt nun auch mit Bußgeldern ahnden, wenn sich jemand bei Bombenentschärfungen weigert, die Gefahrenzone zu verlassen.
- Der Hintergrund: Es kommt laut Stadt immer häufiger zu entsprechenden Zwischenfällen. Zu körperlichen Auseinandersetzungen ist es nach Angaben der Polizei aber noch nicht gekommen.
Die Stadt Gelsenkirchen bekommt seit 2017 erstmals wieder neue Ordnungsregeln: Der Rat der Stadt hat in seiner letzten Sitzung der Neufassung der sogenannten „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ zugestimmt, die damit kommende Woche in Kraft tritt. Verboten werden in dem neuen Regelkatalog unter anderem Grill-Treffen in der Öffentlichkeit, das Magnetfischen in städtischen Gewässern oder das Rauchen auf Kinderspielplätzen (die WAZ berichtete). Auch bekommt die Stadt mit dem neuen Katalog Möglichkeiten, bei Bombenentschärfungen härter gegen Personen vorzugehen, welche die Evakuierung verweigern.
Denn der Stadt zufolge kommt es bei der Kampfmittelbeseitigung immer häufiger zu Konflikten mit Bürgerinnen und Bürgern, die die Gefahrenzone nicht verlassen wollen. „Annähernd bei jeder Bombenentschärfung kommt es zu einem Zwischenfall“, teilte Pressesprecher Martin Schulmann auf Nachfrage mit. Die Evakuierungen seien dadurch in den vergangenen Jahren erschwert und zeitlich in die Länge gezogen worden. Jede uneinsichtige Person verlängere die Evakuierung unnötig.
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Der Großteil der Erfahrungen beschränkt sich dabei laut Schulmann „auf verbale Aggressivität und Verweigerung, den Anordnungen der Dienstkräfte zu folgen.“ Zu körperlicher Gewalt komme es dazu nur selten, von der Polizei heißt es sogar auf Nachfrage, dass „bislang sämtliche Konflikte kommunikativ gelöst werden konnten.“ Nicht beantworten konnte die Stadt die Frage, ob es bestimmte Quartiere oder Straßenzüge gibt, in denen es besonders häufig zu Auseinandersetzungen kommt.
Gelsenkirchen: So wird bei Bombenentschärfungen vorgegangen, wenn sich jemand widersetzt
Zuletzt mussten Ende Oktober 2021 Wohngebiete wegen der Entschärfung einer Fliegerbombe in Buer evakuiert werden. Rund 1500 Anwohnerinnen und Anwohner waren betroffen und mussten ihre Wohnungen verlassen. Nach Angaben der Stadt hat es im vergangenen Jahr zehn Einsätze gegeben, bei denen Wohngebiete evakuiert werden mussten.
Weigern sich Personen, die Evakuierungszone zu verlassen, wird wie folgt vorgegangen: Zunächst werde die Sach- und Rechtslage geschildert und „nachdrücklich darum gebeten, den Anordnungen der Dienstkräfte zu folgen“, so Schulmann. Ist das erfolglos, werde Verwaltungszwang angedroht und notfalls durchgesetzt. Befindet sich die uneinsichtige Person also noch in ihrer Wohnung, heißt das: Die Polizei muss notfalls mit Gewalt die Tür öffnen und sie aus dem Evakuierungsradius bringen. Zu „körperlicher Zwangsanwendung“ sei es allerdings bislang nicht gekommen, heißt es seitens der Polizei.
Evakuierungen in Gelsenkirchen: Wer sich weigert, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen
Mit den neuen Ordnungsregeln erhält die Stadt ein weiteres Druckmittel. Die Änderung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung“ beinhaltet einen neuen Absatz, in dem es explizit heißt: „Im Falle einer Kampfmittelbeseitigung ist den [...] Ordnungskräften und der Feuerwehr unverzüglich Folge zu leisten.“ Wer sich also nicht daran hält, muss künftig mit einem Bußgeld rechnen. Wie Schulmann ergänzt, seien darüber hinaus eventuell „Kosten des Verwaltungszwangs“ zu tragen - also etwa die Kosten, die durch die Öffnung der Tür entstehen.
Die Stadt ahndet viele im Regelkatalog genannten Ordnungswidrigkeiten häufig nur mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von fünf bis 55 Euro. Für die Verwaltung ist das ein geringerer bürokratischer Aufwand und die Strafe erfolgt sofort. Wie Hans-Joachim Olbering, Leiter des Ordnungsreferats, jedoch zuletzt mitteilte, werde man es im Falle von Verweigerungshaltungen bei Bombenentschärfungen nicht bei dem Verwarnungsgeld belassen. Es geht dann also um ein Bußgeld jenseits von 55 Euro.