Gelsenkirchen. Bundespolizisten haben im Gelsenkirchener Hauptbahnhof verbotene Messer bei mehreren Männern entdeckt - mit teilweise „martialischen“ Klingen.

Immer wieder werden Bundespolizisten bei Kontrollen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof fündig und entdecken – vornehmlich bei Männern – verbotene Messer und andere Waffen. Auch am Montag streiften Beamte wieder durch die Bahnhofshalle und kontrollierten verdächtige Personen. Dabei lief den Polizisten ein Mann in die Arme, der nach Angaben der Behörde „ein martialisches Messer mit sich führte.“

Gegen 10 Uhr am Vormittag trafen die Einsatzkräfte der Bundespolizei den 20-Jährigen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof an. Bei einer Überprüfung stellte sich heraus, dass der Mann bereits „polizeilich in Erscheinung getreten ist“, wie es in einer Mitteilung der Bundespolizei heißt. Auf die Frage, ob der Essener unter anderem gefährliche Gegenstände besitze, gab er an, ein Messer in seinem Rucksack zu führen.

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Tatsächlich sagte der 20-jährige Deutsche die Wahrheit, wie die Durchsuchung des Rucksacks ergab. Die Bundespolizisten stellten das Messer mit einer Klingenlänge von 16 cm sicher. Vor einem Jahr wurde bei dem damals 19-Jährigen am Bahnhof Essen-West ein Einhandmesser in seiner Jackentasche aufgefunden und sichergestellt. Die Bundespolizisten leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. [Lesen Sie auch: So oft werden Messer in Gelsenkirchen als Tatwaffe genutzt]

56-Jähriger wurde bereits gesucht und muss für 20 Tage ins Gefängnis

Am Nachmittag dann überprüften Bundespolizisten im Hauptbahnhof einen bulgarischen Staatsbürger und stellten fest, dass der Mann wegen des „Führens einer verbotenen Waffe“ bereits gesucht wurde. Ein bayrisches Gericht den 56-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von 20 Tagen verurteilt, nachdem Polizisten den Mann 2020 nahe der tschechischen Grenze kontrolliert und dabei ein verbotenes Springmesser gefunden hatten. Dafür verurteilte das Amtsgericht Weiden in der Oberpfalz den Mann zu 20 Tagen Freiheitsstrafe. Eine Ersatzgeldstrafe über 2000 Euro konnte der Mann nicht bezahlen, weswegen Bundespolizisten den Mann festnahmen und in eine Justizvollzugsanstalt brachten.