Gelsenkirchen. 3G ist Pflicht im ÖPNV. Seit gut einer Woche laufen dazu auch in Gelsenkirchen Kontrollen. Wie die erste Zwischenbilanz der Bogestra ausfällt.
Die vierte Corona-Welle rollt mit kaum gebremster Wucht, schärfere Schutzmaßnahmen sind die Folge. Seit vergangenen Mittwoch, 24. November, gelten zusätzlich zur Maskenpflicht die 3G-Regeln in Bussen und Bahnen, um die Pandemie einzudämmen. Nun zieht die Bogestra eine erste Zwischenbilanz.
Bogestra-Sprecherin: 3G-Regeln im Gelsenkirchener ÖPNV stoßen auf hohe Akzeptanz
Fahrgäste brauchen demnach neben dem Fahrschein, der Maske und den Corona-Nachweisen auch einen Lichtbildausweis. Er soll primär zum Abgleich der Daten auf den Corona-Dokumenten gelten. „Kontrollen sind in einem offenen System wie dem ÖPNV aufgrund der Vielzahl an Haltestellen und des häufigen Fahrgastwechsels allerdings kaum flächendeckend zu realisieren“, sagte Sandra Bruns, Sprecherin des Verkehrsunternehmens. Daher kontrolliere die Bogestra auch nur stichprobenartig.
„Belastbare Zahlen liegen uns derzeit noch nicht vor“, so die Bogestra-Sprecherin weiter. „So viel lässt sich aber nach einer Woche schon sagen: Die Kontrollen stoßen bei dem Großteil der Fahrgäste auf eine hohe Akzeptanz.“ Viele Kunden begrüßten die Vorsichtsmaßnahmen. „Oft zeigen Fahrgäste sogar ihren Impfnachweis unaufgefordert bei der Fahrerin oder bei dem Fahrer vor“, lobte Bruns. Nur vereinzelt sei es zu Diskussionen mit uneinsichtigen Fahrgästen gekommen, „verbale oder körperliche Attacken hat es zum Glück nicht gegeben“.
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Weil eine Kontrolle der Dokumente durch die Fahrer aber viel Zeit kosten und den Fahrplan durcheinanderbringen würde, hat das Unternehmen eine Fremdfirma mit den Stichproben-Kontrollen beauftragt. Eingebunden zur Überprüfung von 3G sind auch die Kundenbetreuer, die ansonsten die Fahrscheine der Gäste kontrollieren.
Absprachen für 3G-Schwerpunktkontrollen im Gelsenkirchener ÖPNV laufen
Nach Auskunft von Sandra Bruns befindet sich die Bogestra aktuell mit den Ordnungspartnern in Gelsenkirchen in der Absprache, ob und wann auch hier Schwerpunktkontrollen stattfinden. In Bochum hat es am Mittwoch, 1. Dezember, eine solche Aktion gegeben. Zu den Ordnungspartnern der Bogestra gehören unter anderem Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst.
Ausgenommen von der 3G-Regel sind alle Kinder und Jugendlichen unter 16 Jahren – sie benötigen also weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung. Bei Schülerinnen und Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt.
Kunden, die gegen die 3G-Regeln verstoßen, müssen das Fahrzeug an der nächsten Haltestelle verlassen und sie erwartet ebenso ein Bußgeld.