Gelsenkirchen-Hassel. Eine neue Gestaltungssatzung soll regeln, wie die historischen Siedlungen in Gelsenkirchen-Hassel aussehen. Darüber gab es jetzt eine Diskussion.
Das Thema schien das Potenzial zu haben, zu einer unendlichen Geschichte zu werden: Schon seit vielen Jahren bemühen sich Politik und Verwaltung, die Gestaltungssatzung für den Gelsenkirchener Ortsteil Hassel zu aktualisieren. Jetzt sieht es so aus, als könnte das Paket endlich verabschiedet werden. Zuvor gab es aber noch einmal Diskussionen in der Bezirksvertretung Nord.
Um Verunstaltungen und übermäßige Veränderungen der Siedlungen zu verhindern, war bereits im Jahr 2001 eine Gestaltungssatzung für weite Teile des historischen Siedlungsgebiets in Hassel und Buer-Nord aufgestellt worden. 2006 folgte eine weitere Gestaltungssatzung für die Zechensiedlung nördlich des Bergwerks Westerholt (die sogenannte „Meistersiedlung“). Ziel der rechtskräftigen Satzungen ist es, die Eigenarten der ortsbildprägenden Gebäude und ihrer Außenräume zu wahren und Veränderungen, die das charakteristische Orts- und Straßenbild negativ beeinträchtigen, zu verhindern. Lesen Sie auch:„Pocket Parks“: Gelsenkirchen soll zwei Mini-Oasen bekommen
Neue Erhaltungssatzung für den Gelsenkirchener Ortsteil
Allerdings gab es Überarbeitungsbedarf. Es habe sich herausgestellt, schreibt die Verwaltung in der Vorlage, „dass eine Gestaltungssatzung alleine nicht ausreicht, um die besondere Eigenart der Gartenstadt zu sichern, da diese lediglich auf die Veränderung baulicher Anlagen abzielt.“ Eine Gestaltungssatzung legt also beispielsweise fest, welche baulichen Änderungen an den Zechenhäusern und den dazu gehörigen Gebäuden wie Ställen, Schuppen oder Garagen vorgenommen werden dürfen, oder welche Materialien und Farben gewählt werden müssen, um ein einheitliches Aussehen der Siedlung zu erhalten.
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Was die Gestaltungssatzung allerdings nicht kann, ist, festzulegen, wie etwa mit Freiflächen in den Siedlungen umgegangen wird. Daher soll gemeinsam mit der Gestaltungssatzung eine Erhaltungssatzung verabschiedet werden, die genau das regelt. Dort werden beispielsweise Flächen definiert, die nicht bebaut werden dürfen, außerdem wird dort geregelt, welche „Bausubstanz“ unbedingt erhalten werden soll.
Stadt verspricht Infobroschüre für die Bewohnerinnen und Bewohner
Sollten Gestaltungs- und Erhaltungssatzung in der nächsten Ratssitzung Anfang Dezember verabschiedet werden, sollen alle Eigentümer und Bewohner der Gartenstadt eine Informationsbroschüre erhalten, in der das Gestaltungskonzept, die Satzungstexte, erläuternde Abbildungen, Lagepläne sowie praktische Hinweise (Glossar, Ansprechpartner) zu finden sind, verspricht die Stadt. Parallel dazu werden die Unterlagen auch im Internetauftritt der Stadt hinterlegt, angedacht ist außerdem eine Informationsveranstaltung im Stadtteilzentrum Hassel.
Vier Geltungsbereiche
Die neue Gestaltungs- beziehungsweise Erhaltungssatzung gilt für vier Bereiche: Die Gartenstadt Hassel, die Gartenstadt Buer-Nord/Bergmannsglück, die Gartenstadt Bergmannsglückstraße/Im Bahnwinkel und die Gartenstadt Nördlich Zeche Westerholt.Bevor das Paket in Kraft tritt, wird noch in zwei Gremien darüber beraten: Im Stadtentwicklungs- und Planungsausschuss am 17. November und im Rat der Stadt am 9. Dezember.
In der Sitzung der Bezirksvertretung Nord am Donnerstag war die neue Satzung einmal mehr Thema, oder, wie es Dieter Kutzborski (CDU) ausdrückte: „Ewig grüßt das Murmeltier“. Kutzborski sah bei dem Thema „akuten Redebedarf“. Er forderte, die Bürger vor der Verabschiedung der Satzung einzubeziehen. Anne Schürmann (FDP) kritisierte, dass es keine Begehung der Siedlung mit den Bezirksverordneten gegeben habe.
Rat der Stadt entscheidet am 9. Dezember
Stefanie Hugot, Leiterin des Referats Stadtplanung, appellierte an die Bezirksvertretung, der Satzung zuzustimmen. Sie verwies als Negativbeispiel auf die Stadt Waltrop: „Dort ist man sehr sparsam mit Gestaltungssatzungen“, sagte sie. „Es gibt dort viele schöne Zechensiedlungen, die aber zum Teil als solche nicht mehr zu erkennen sind.“ Außerdem sei die Zeit ein Faktor. „Am Eppmannsweg modernisiert die LEG gerade ihre Häuser – als Grundlage dient noch die alte Gestaltungssatzung, alles, was dort gemacht wird, muss extra beantragt werden“. Auch würde die neue Gestaltungssatzung eine Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger darstellen. „Die alte Satzung ist viel restriktiver, da wird der Bürger viel mehr gegängelt“, so Hugot.
Das letzte Wort in der Angelegenheit hat ohnehin der Rat: Der muss in seiner Sitzung am 9. Dezember der neuen Satzung zustimmen. Die Bezirksverordneten im Norden entschieden sich daher am Ende dazu, nicht zu entscheiden und den Antrag durchlaufen zu lassen, die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen enthielt sich.
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