Gelsenkirchen-Bismarck. Raser und Poser: Gelsenkirchener Bürgerinitiative erhält indirekt Unterstützung aus Düsseldorf. Dort stoppt eine Schranke die PS-Protze.
Im Kampf gegen Raser und Poser im Gelsenkirchener Ausflugs- und Hafenquartier Graf Bismarck sieht sich die Anwohner-Bürgerinitiative gestärkt in ihrer Forderung nach einer Zufahrtsregelung per Schranke nach Düsseldorfer Vorbild.
Ebenso wie die Stadt Düsseldorf sieht die Gelsenkirchener Bürgerinitiative die Straßenverkehrsordnung (StVO) als maßgebliche Rechtsgrundlage für den Schutz der Bevölkerung vor Rasern und Posern durch eine Schranke. Die hiesige Verwaltung dagegen beruft sich in ihrer ablehnenden Haltung in der Frage nach einer zusätzlichen Zuflussregelung auf das Wegerecht.
Düsseldorfs Oberbürgermeister Stephan Keller hatte sich persönlich dafür eingesetzt, das von Rasern und Autoposern ebenso heimgesuchte Mannesmannufer in der Landeshauptstadt durch eine chipgesteuerte Schranke vor den Blechlawinen zu schützen. Seit Oktober ist sie in Betrieb. Abends ab 21 Uhr ist die Schranke bis fünf Uhr morgens geschlossen, Anlieger haben eine Chipkarte bekommen, um die Sperre zu öffnen.
Kern-Argument: Schranke soll unnötigen Lärm und Abgasbelästigungen vermeiden
Die Düsseldorfer Verwaltung begründet die Installation der Schranke explizit mit Paragraf 30 der Straßenverkehrsordnung, der darauf abzielt, „unnötigen Lärm und Abgasbelästigungen durch unnützes Hin- und Herfahren zu vermeiden“, wie ein Sprecher erklärt.
Demnach werde unnötiger Lärm auch verursacht durch „Laufenlassen des Motors stehender Fahrzeuge und durch das Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen“. Dazu gehörten auch „schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren, zu schnelles Fahren in Kurven, lautes Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben und Kofferraumdeckeln“, so der Sprecher weiter. „Es ist unstrittig, dass die Poser-Szene diese Tatbestände erfüllt.“ Die Düsseldorfer Verwaltung hat es daher mit Blick auf die StVO als zwingend erforderlich eingestuft, eine Schranke anzuordnen.
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In Gelsenkirchen teilt man diese Auffassung mit Blick auf Graf Bismarck indes nicht. Obwohl ähnliche Szenen auch in Graf Bismarck zu beobachten sind. Die Stadt beruft sich auf „das Wegerecht“, dem „freien Zugang zu einer öffentlichen Verkehrsfläche“, wie es Stadtsprecher Martin Schulmann benannte. Demnach fehle einer Schrankenlösung die gesetzliche Grundlage, sie sei nicht durchsetzbar. Auch die Wirtschaftsförderung hat Bedenken, sie sieht die Vermarktungschancen für einen geplanten Hotelbetrieb gefährdet, sollte eine Schranke installiert werden.
Gelsenkirchener Hafenquartier: Schranke in Höhe des Stader Weges soll Zufluss regeln
Die Bürgerinitiative Graf Bismarck um ihre Sprecher Wolfgang Kothe und Achim Götte hat vorgeschlagen, eine „flexible Trennung der Johannes-Rau-Allee mittels einer Schranke und zwei elektrischen Anzeigetafeln am westlichen und östlichen Ausgang der Siedlung“ vorzunehmen. Diese Variante der Schranke sei auch von vielen Kommunalpolitikern aller bürgerlichen Parteien und auch von der Polizei ins Spiel gebracht worden.
Die Trennung der Allee soll in Höhe des Stader Weges erfolgen. „Das hat den Vorteil, dass alle ihre Wohnung oder die ansässigen Büros erreichen könnten“, so die Sprecher. „Diese Schranke soll auch nur situationsbedingt eingesetzt werden, gesteuert durch Polizei und/oder Kommunalen Ordnungsdienst.“
Die Bürgerinitiative will das Thema bei einem öffentlichen virtuellen Bürgerstammtisch am 19. November (19 Uhr, Plattform Jitsi Meet, Stichwort „stammtischgrafbismarck“) zur Sprache bringen.
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