Gelsenkirchen. Gelsenkirchen appelliert an Urlauber, sich vor dem ersten Schultag auf Corona testen zu lassen. Beim Start gelten die bisherigen Schutzregeln.

Am 25. Oktober startet die Schule neu – zunächst mit Maskenpflicht im Unterricht, und zwar auch am Platz. Zwar hat Bildungsministerin Yvonne Gebauer angekündigt, die Maskenpflicht im Unterricht eventuell in der zweiten Woche nach den Ferien fallen zu lassen, also ab November. Die Entscheidung darüber fällt aber – abhängig vom Infektionsgeschehen – erst nach der ersten Schulwoche.

Testpflicht für alle Reiserückkehrer ohne Impfschutz vor dem Schulstart

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Wie stark die Infektionszahlen in Gelsenkirchen tatsächlich wieder steigen werden, hängt von der Jahreszeit, aber vor allem auch davon ab, wie viele Reiserückkehrer das Virus aus dem Urlaub mitgebracht haben und weitertragen. Für alle Rückkehrer ab zwölf Jahren, die nicht vollständig immunisiert sind, gilt bei der Einreise nach Deutschland aus dem Ausland eine Testpflicht. Und zwar auch für jene, die mit dem Auto unterwegs waren und deshalb eventuell nicht automatisch getestet wurden.

Bei der Rückkehr aus Hochrisikogebieten – Bosnien und Herzegowina, Georgien, Litauen, Kosovo, Rumänien, Serbien, Slowenien, Albanien und Armenien zum Beispiel – müssen sich auch Geimpfte vor dem Schulbesuch testen lassen.

Schnelltests für Minderjährige noch kostenlos

Daher bitten Stadt und Schulen alle betroffenen Reiserückkehrer, sich vor dem ersten Schultag testen zu lassen, zumal die Bürgertests für Minderjährige ohnehin noch kostenlos sind. An den Schulen wird dann weiterhin bis zum Jahresende regelmäßig getestet. An weiterführenden Schulen dreimal je Woche per Schnelltest, an Grundschulen mit PCR-Pooltests zweimal je Woche. Es gelten die gleichen Regeln wie vor den Ferien. Das heißt: Beim positiven Pooltest heißt es abwarten, bis der positive Einzeltest ermittelt ist, bevor wieder gemeinsamer Unterricht stattfinden darf. Ansonsten gehen nur Infizierte in Quarantäne, nicht mögliche Kontaktpersonen.