Gelsenkirchen. Der neue Führerschein ist eigentlich erst ab 2033 Pflicht. Aber es gibt einen Fristenplan. Wann Sie Ihren alten Führerschein umtauschen müssen.

Der neue Führerschein im Scheckkartenformat ist eigentlich erst ab Januar 2033 europaweit Pflicht. Doch die Politik hat veranlasst, dass die ersten „Lappen“ bereits viel früher umgetauscht werden müssen, es gibt dazu einen Fristenplan. Was Sie jetzt tun müssen.

Wer muss seinen alten Führerschein umtauschen und warum?

Mit der neuen Richtlinie, die nationales Recht geworden ist, sollen die innerhalb der EU geltenden Führerscheine vereinheitlicht und auf den neusten Stand gebracht werden.

Bei Papierführerscheinen (rosa oder grau, Ausstellungsdatum bis 31. Dezember 1998) richtet sich die Befristung nach dem Geburtsjahr des Inhabers. Bei den ab 1. Januar 1999 ausgestellten EU-Kartenmodellen richtet sich die Befristung nach dem Ausstellungsjahr. Führerscheine, die ab 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind nicht betroffen, weil sie ohnehin für 15 Jahre befristet sind. Die Umtauschtabelle unten gibt schnell Aufschluss darüber, wer wann dran ist.

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Wo beantrage ich einen neuen Führerschein?
Der Umtausch muss rechtzeitig bei der zuständigen Führerscheinstelle des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt beantragt werden. In Gelsenkirchen ist derzeit eine persönliche Vorsprache mit Termin in der Führerscheinstelle, Wildenbruchstraße 10, erforderlich. Termine können online (https://bit.ly/3DuJAqD) oder über die Hotline 0209 169 9599 gebucht werden. Achtung: Langfristige Termine sind zurzeit sehr weit ausgebucht. Wer sich allzu lange Zeit lässt, könnte am Ende in Verzug kommen.



Wird man automatisch angeschrieben oder muss man sich selbst um einen Termin kümmern?

Vom Pflichtumtausch sind nach Angaben der Stadt jährlich etwa 10.000 bis 15.000 Führerscheininhaber/innen betroffen. Es muss sich daher jeder selbst um einen Termin bemühen. Eine rechtzeitige Beantragung ist dabei unbedingt notwendig. Denn insbesondere kurz vor den Stichtagen ist mit vielen Anfragen zu rechnen.

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Berechnungstool

Sofern der Führerschein nicht in Gelsenkirchen ausgestellt wurde, muss zuvor bei der ausstellenden Behörde eine Karteikartenabschrift angefordert werden. Personen, deren Führerschein in Gelsenkirchen ausgestellt wurde, die nun aber andernorts wohnen, müssen daher auch eine Karteikartenabschrift von der Stadt Gelsenkirchen anfordern. Hierfür genügt eine E-Mail an: karteikartenabschrift@gelsenkirchen.de. Weitere Infos bei der Stadt auf: https://bit.ly/3p8TURl.

Der ADAC bietet ein Berechnungstool an. Es zeigt an, bis wann ein Führerschein umgetauscht sein muss. Zu finden ist das Tool im Internet auf: https://bit.ly/2YO3Sg3

Was kostet der neue Führerschein, welche Gebühren fallen an?

Der Führerscheinumtausch kostet 25,30 Euro, mit einer Verlängerung der Klasse 2 (Lkw über 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht) werden 37,50 Euro fällig. Ratsam ist es, einen Direktversand zu beantragen. Das kostet nochmals 5 Euro, für eine Expresszustellung fallen zusätzlich 30 Euro an.

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Wie lange dauert es in der Regel von der Antragstellung, bis der neue Führerschein da ist, muss man ihn abholen oder wird er zugesandt?

Die Bundesdruckerei sichert eine Auslieferung innerhalb von zehn Werktagen nach Antragstellung zu. Natürlich kann der Führerschein auch in der Führerscheinstelle frühestens 14 Tage nach Antragstellung abgeholt werden. Hierzu ist derzeit ein weiterer Termin notwendig.

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Wie lange ist der alte Führerschein nach Antragstellung dann noch gültig, darf man beide Dokumente verwenden?

Im Falle eines Direktversandes wird der alte Führerschein bei Antragstellung entwertet, aber nachträglich durch einen Aufkleber für vier Wochen befristet, sofern die aus dem Pflichtumtausch resultierende Befristung (19. Januar 2022) nicht abgelaufen ist. Sobald der neue Führerschein ausgeliefert wurde, darf der alte Führerschein nicht mehr verwendet werden. Wenn kein Direktversand beantragt wird, wird der alte Führerschein wieder ausgehändigt und ist bei Abholung des neuen Scheins mitzubringen. Es gilt dabei das aus dem Pflichtumtausch resultierende Befristungsdatum.