Gelsenkirchen. In Gelsenkirchen häufen sich die Beschwerden wegen E-Roller-Fahrern in den Fußgängerzonen. Wie die Polizei dagegen nun verstärkt vorgehen will.

Vor wenigen Tagen erst meldete die Polizei einen Unfall, bei dem ein rücksichtloser E-Scooter-Fahrer in Gelsenkirchen erst mit einem zwei Jahre alten Kind kollidiert und dann geflüchtet war, ohne nach dem Kind oder dem Mädchen zu sehen, das unerlaubterweise mit auf dem Elektro-Roller durch die Fußgängerzone gerast war.

Bald darauf veröffentlichten Stadt und Polizei zusammen eine Mitteilung, in der sie ihr „Vorgehen gegen rücksichtlose Nutzerinnen und Nutzer von E-Scootern“ ankündigten. Inzwischen gehörten E-Scooter auch in Gelsenkirchen zum Stadtbild, heißt es darin, was vor allem an den etwa 1150 Mietrollern lege, die verschiedene Anbieter in Gelsenkirchen betreiben.

Polizei und Stadtverwaltung hätten „zuletzt jedoch beobachten müssen, dass Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern vermehrt durch verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten, insbesondere in den Nachmittags- und Abendstunden, auffielen“. Dazu gehörten vor allem das widerrechtliche Fahren auf Gehwegen und in Fußgängerzonen sowie das Fahren mehrerer Personen gemeinsam auf einem E-Scooter. Zudem sei wiederholt festgestellt worden, dass E-Scooter mit dem Handy in der Hand oder unter Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln gefahren würden.

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„Verstöße werden durch den Streifendienst, den Verkehrsdienst sowie die Fahrradstaffel der Polizei konsequent geahndet. Auch der Kommunale Ordnungsdienst sowie die Verkehrsüberwachung schreiten bei Verstößen ein und wirken auf eine Verhaltensänderung hin“, kündigen Stadt und Polizei gleichermaßen an. Auf WAZ-Nachfrage liefert ein Sprecher der Polizei ein paar Tage später dann auch konkrete Zahlen.

96 Verstöße mit E-Scootern in einem Jahr in Gelsenkirchen geahndet

So seien im Zeitraum vom 1. September 2020 bis zum 1. September 2021 durch die Polizei 96 Verstöße in Zusammenhang mit E-Scootern geahndet worden. Der mit Abstand größte Teil wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz (59 mal) – der nur private Geräte betrifft, weil Leihgeräte versichert sind – sowie des Fahrens unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln (27 mal).

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„Werden solche Verstöße von uns beobachtet, fordern unsere Beamtinnen und Beamten entsprechend zum Anhalten auf. Immer wieder kommt es vor, dass diese Aufforderungen ignoriert werden und die Fahrt fortgesetzt wird. Unsere Fahrradstaffel ist da ein sehr probates Mittel im Vergleich zum Streifenwagen oder der Verfolgung zu Fuß. Unsere Fahrradstreife wird daher in Zukunft auch gezielt für die Ahndung solcher Verstöße eingesetzt“, erklärt ein Polizeisprecher gegenüber unserer Redaktion.

SPD: Täglich Beinaheunfälle mit Kindern, Hunden und älteren Bürgerinnen und Bürgern

Kaum hatten Polizei und Stadtverwaltung ihr Durchgreifen gegen rücksichtlose E-Scooter-Fahrer in Form der gemeinsamen Pressemitteilung kundgetan, da kündigte auch die SPD-Bezirksfraktion Mitte an, das Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung setzen zu wollen.

Täglich sehe man Beinaheunfälle mit Kindern, Hunden und insbesondere älteren Menschen. Deshalb, und weil die Roller einfach kreuz und quer unachtsam abgestellt oder abgelegt würden, solle die Verwaltung ihre Erfahrungen zu Art und Umfang der Bürgerbeschwerden vorstellen, so die SPD.

CDU: Betreiber müssen Fußgängerzonen sperren

Am Montag dann zog auch die CDU nach und erklärte: „Einen Beitrag zur Verkehrswende sollten die E-Scooter sein, doch statt die sogenannte „Last-Mile“-Verbindung zwischen ÖPNV und Zielort zu sein, haben sich die E-Scooter zu einem Fun-Faktor für Jugendliche und zu einer Gefahr für Leib und Leben entwickelt.“

„Gerade in den Fußgängerzonen passiert es häufiger, dass Fußgänger einem E-Scooter gerade noch so ausweichen können, der zudem mit zwei jugendlichen Personen besetzt ist. Geschwindigkeit und Maße geben dem E-Scooter im Falle eines Zusammenstoßes eine gefährliche Wirkung. Aus diesem Grund setzt sich die CDU dafür ein, dass die Betreiber durch die Ordnungsbehörde verpflichtet werden, mittels Geofencing die Scooter für bestimmte Bereiche komplett zu sperren. Dies bedeutet, dass die E-Scooter nicht mehr durch die Fußgängerzonen fahren können, weil diese Straßen für die E-Scooter elektronisch gesperrt sind“, erklärt Frank-Norbert Oehlert, Sprecher der CDU-Fraktion im Ordnungsausschuss.